Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 555c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

(1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:

1.
die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen,
2.
den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme,
3.
den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 oder § 559c verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.

(2) Der Vermieter soll den Mieter in der Modernisierungsankündigung auf die Form und die Frist des Härteeinwands nach § 555d Absatz 3 Satz 1 hinweisen.

(3) In der Modernisierungsankündigung für eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nummer 1 und 2 kann der Vermieter insbesondere hinsichtlich der energetischen Qualität von Bauteilen auf allgemein anerkannte Pauschalwerte Bezug nehmen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Modernisierungsmaßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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Modernisierung: Mieter müssen Rauchmelder-Einbau auch bei vorheriger Selbstausstattung dulden

23.07.2015

Ein Mieter muss den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann dulden, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 15 Pflichten Dritter


Wer Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern zu dulden:1.die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums, die ihm rechtze
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume


(1) Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 550, 554, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 entsprechend anzuwenden. (2) Auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, sind die in Absatz 1 genannten Vorschrif

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung


(1) Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird. § 555

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 555d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist


(1) Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden. (2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen


(1) Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Im Fall des § 555b Nummer 4a ist die Erhöhung nur

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 555d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist


(1) Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden. (2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 555b Modernisierungsmaßnahmen


Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,1.durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),2.durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhalti

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Bundesgerichtshof Urteil, 09. Okt. 2019 - VIII ZR 21/19

bei uns veröffentlicht am 09.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 21/19 Verkündet am: 9. Oktober 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2019 - VIII ZR 332/18

bei uns veröffentlicht am 18.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 332/18 Verkündet am: 18. Dezember 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO

Amtsgericht Nördlingen Urteil, 27. Jan. 2017 - 2 C 799/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tatbestand Die Parteien streiten um Mietansprüche auf Grund einer Modernisierungsmaßnahme. Der Beklagte mietete mit Vertrag vom 18.09.2008 zum 01.11.2008 zunächst bei der Rechtsvorgängerin der Klägerin, der D. A. GmbH & Co. K

Amtsgericht Rheine Urteil, 21. Juli 2015 - 10 C 85/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 249,20 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 55 Prozent und die Beklagten zu 45 Prozent. Das U

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 216/14 Verkündet am: 17. Juni 2015 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2015 - VIII ZR 290/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 290/14 Verkündet am: 17. Juni 2015 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Amtsgericht Halle (Saale) Urteil, 14. März 2014 - 99 C 2552/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2014

Tenor 1.) Den Beklagten wird aufgegeben, das Anbringen eines Rauchwarnmelders in dem Wohnzimmer (R 02 vor dem Balkon) der Wohnung N. …, gelegen in … Halle (Saale), …-Straße .., Etage 5. Geschoss links durch die Klägerin oder durch eine von ihr be

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