Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 442 Kenntnis des Käufers
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
(2) Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen, auch wenn es der Käufer kennt.
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4 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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9 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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25.04.2017 10:41
Der Autohändler muss den Käufer ausdrücklich auf das Fehlen in der Internetanzeige beschriebener Eigenschaften des Autos hinweisen.
SubjectsAllgemeines
09.09.2016 14:55
Fehlt das in der Fahrzeugbeschreibung genannte Ausstattungsmerkmal „Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle“, kann der Fahrzeugkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
SubjectsKaufrecht
26.03.2014 14:02
Der Befall eines erworbenen Wohngebäudes mit Silberfischchen kann unabhängig von ihrer Einstufung als Schädlinge einen Mangel im kaufrechtlichen Sinne darstellen.
SubjectsGewährleistungsrecht
25.04.2013 12:42
In Abgrenzung zum Internet-System-Vertrag wird nachfolgend in gebotener Kürze der Softwareüberlassungsvertrag erläutert.Wird dem Erwerber einer Software die zeitlich unbegrenzte Verfügungsmacht über das Werkstück in Form einer Kopie auf CD-ROM einger
SubjectsSoftwareüberlassungsvertrag
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. Der Unternehmer muss die Ware in dies
(1) Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung. § 442 Abs. 1 Satz 1 findet bei diesen Verträgen auch Anwendung, wenn der Mangel auf d
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69 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 15.08.2021 16:15
Nach einer aufwändigen Beweisaufnahme mit Vernehmung von vier Zeuginnen und Zeugen, wobei ein fünfter sogar - unangemeldet und vom Beklagtenvertreter unerkannt - im Publikum saß und die Verhandlung ähnlich wie Waldorf und Statler
SubjectsImmobilienrecht
published on 07.05.2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 187/12 vom 7. Mai 2013 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Mai 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Roth, die Richterinnen Dr. Brückner und
published on 29.11.2006 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNIS- und SCHLUSSURTEIL VIII ZR 92/06 Verkündet am: 29. November 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachsc
published on 14.06.2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 73/18 Verkündet am: 14. Juni 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 444
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