(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren

1.
vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
2.
in fünf Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, und
3.
im Übrigen in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

(2) Die Verjährung beginnt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit der Abnahme.

(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.

(4) Für das in § 634 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Besteller kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten.

(5) Auf das in § 634 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.

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18 Artikel zitieren § 21 BewG.

Gewährleistungsrecht im Baurecht

28.01.2024

Das Gewährleistungsrecht im Baurecht regelt die Pflichten von Bauunternehmern, Mängel in Bauprojekten zu beheben. Rechtsquellen wie das BGB und die VOB/B legen die Grundlagen für Gewährleistungsansprüche, wobei Bauherren Mängel rügen und deren Beseitigung verlangen können, innerhalb einer fünfjährigen Gewährleistungsfrist.

Architektenvertrag: Erteilt der Architekt eine falsche Auskunft, muss er den entstandenen Schaden ersetzen

04.04.2017

Die Frage nach Gebäudedichtigkeit kann einen selbstständigen Auskunftsvertrag gegen den Architekten begründen.
Haftung

Architektenvertrag: Erteilt der Architekt eine falsche Auskunft, muss er den entstandenen Schaden ersetzen

04.04.2017

Die Frage nach Gebäudedichtigkeit kann einen selbstständigen Auskunftsvertrag gegen den Architekten begründen.
Haftung

Baumangel: Ersatzansprüche wegen Planungsmängeln verjähren in fünf Jahren

28.03.2017

Schadenersatzansprüche wegen Planungsmängeln verjähren – wenn nicht von einem arglistigen Verschweigen der Mängel ausgegangen werden kann – in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.

Baurecht: Unwirksamkeit einer AGB-Klausel über die Abnahme durch Bauträger selbst

11.08.2016

Zur Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zur Mängelhaftung eines Bauträgers, der sich als Verwender nach Treu und Glauben auf eine etwaige Unwirksamkeit dieser Klausel nicht berufen kann.
Allgemein

Architektenrecht: Zum Planungsmangel des vom Architekten beauftragten Fachplaners

17.03.2016

Das Recht des Architekten, den Honoraranspruch des von ihm beauftragten Fachplaners zu mindern, wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er sein Honorar von seinem Auftraggeber vollständig erhalten hat.
Allgemein

Baumangel: Bauherr muss nachweisen, dass Kosten für Mängelbeseitigung notwendig waren

27.08.2015

Verlangt der Auftraggeber Ersatz der von ihm aufgewendeten Mängelbeseitigungskosten, so hat er darzulegen, dass die durchgeführten Maßnahmen der Mängelbeseitigung dienten.

Verjährungsrecht: Zur Erstreckung der Wirkung verjährungshemmender Maßnahmen

17.06.2015

Die Wahlmöglichkeit zwischen Gewährleistungsrechten hemmt die Verjährung nicht.
Verjährung

Haftungsrecht: Keine Arglisthaftung des Architekten trotz gravierender Ausführungsmängel!

29.09.2014

Den Architekten trifft im Zuge der Bauüberwachung eine Überwachungspflicht, wenn es sich um Bauleistungen handelt, die besondere Gefahrenquellen mit sich bringen.
Haftung

Architektenrecht: Zur konkludenten Abnahme einer Architektenleistung

14.05.2014

Eine Abnahme kann in Betracht kommen, wenn das Werk nach den Vorstellungen des Auftraggebers im Wesentlichen mangelfrei fertiggestellt ist.
Allgemein

Referenzen - Gesetze | § 21 BewG

§ 21 BewG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 21 BewG wird zitiert von 2 anderen §§ im Bewertungsgesetz.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit


Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam1.(Kurzfristige Preiserhöhungen)eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die inn

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 646 Vollendung statt Abnahme


Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, so tritt in den Fällen des § 634a Abs. 2 und der §§ 641, 644 und 645 an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.
§ 21 BewG zitiert 2 andere §§ aus dem Bewertungsgesetz.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln


Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,1.nach § 635 Nacherfüllung verlangen,2.nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforde

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 218 Unwirksamkeit des Rücktritts


(1) Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruft. Dies gilt auch, wenn der Schuldner nach §

Referenzen - Urteile | § 21 BewG

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57 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 21 BewG.

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2019 - VII ZR 184/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 9. Juli 2019 Mohr, Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 184/17 Verkündet am: 10. Januar 2019 Boppel, Justizamt

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2007 - X ZR 101/06

bei uns veröffentlicht am 30.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 101/06 Verkündet am: 30. Oktober 2007 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2019 - VII ZR 1/19

bei uns veröffentlicht am 10.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 1/19 Verkündet am: 10. Oktober 2019 Mohr, Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 183/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 183/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 182/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 182/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2009 - XI ZR 181/08

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 181/08 Verkündet am: 8. Dezember 2009 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2011 - VII ZR 8/10

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 8/10 Verkündet am: 10. Februar 2011 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2018 - II ZR 70/16

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 70/16 vom 16. Oktober 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:161018BIIZR70.16.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Oktober 2018 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Drescher, die Richter

Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Mai 2019 - 20 U 124/19 Bau

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 7. Dezember 2018, Az. 54 O 2864/15, abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Mai 2015 - B 2 K 14.517

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbest

Oberlandesgericht München Endurteil, 04. Okt. 2017 - 3 U 4833/15

bei uns veröffentlicht am 04.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 27.11.2015 (Az.: 7 O 2813/14) dahingehend abgeändert, dass die Klage im Hinblick auf beide Beklagte dem Grunde nach gerechtfertigt ist. II. Das

Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Aug. 2016 - 20 U 1332/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 10.03.2016, Az. 14 O 3033/15, aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.332,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 P

Landgericht München I Urteil, 30. Okt. 2018 - 2 O 1169/18

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin eine Bauhandwerkersicherheit gemäß §§ 648a a.F., 232 ff. BGB für das Bauvorhaben … Hochhaus … in München in Höhe von 76.865,56 Euro zu leisten. 2. Die Be

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2018 - VII ZR 45/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 45/17 Verkündet am: 27.09.2018 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 23. Mai 2018 - 5 U 1/18

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor 1. Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat gemäß § 522 Abs. 2 ZPO beabsichtigt, ihre Berufung gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal vom 24.11.2017 durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. 2

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 23. Apr. 2018 - 4a) 4 U 36/17

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor I. Der Klägerin wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Rücknahme ihrer Klage anheimgestellt. II. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen. III. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird vorläufig auf bis

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Feb. 2018 - VII ZR 253/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 8. September 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2017 - VII ZR 101/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 101/14 Verkündet am: 7. Dezember Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 24. Nov. 2017 - 6 O 286/16

bei uns veröffentlicht am 24.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckba

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 24. Mai 2017 - 1 U 37/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Gründe 1 Die mit der Berufung vorgebrachten konkreten Anhaltspunkte vermögen Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil nicht zu begründen und gebieten daher eine erneute Feststellung nicht (

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 10. Mai 2017 - 5 U 3/17

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 16. Dezember 2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten der Berufung. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicher

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 28. Apr. 2017 - 1 U 165/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.08.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Kiel abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 53.379,00 € nebst

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 09. Dez. 2016 - 1 U 17/13

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.01.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Kiel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.487,

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Sept. 2016 - VII ZR 168/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 168/15 Verkündet am: 8. September 2016 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Oberlandesgericht Köln Urteil, 28. Juli 2016 - 7 U 179/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.10.2015 (18 O 310/14) mit dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsstr

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juni 2016 - VII ZR 188/13

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 188/13 Verkündet am: 30. Juni 2016 Klein Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juni 2016 - VII ZR 348/13

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 348/13 Verkündet am: 2. Juni 2016 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 9. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 05. Apr. 2016 - 1 U 83/15

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 11.06.2015, Az. 7 O 345/14, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 01. März 2016 - 10 U 105/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 10.07.2015, Az. 4 O 91/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte Ziff. 1 wird verurteilt, an die Klägerin 57.873,81 EU

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 26. Feb. 2016 - 23 U 79/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Kläger zu 1) und 2) wird das am 28. Mai 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: D

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2016 - VII ZR 156/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 156/13 Verkündet am: 25. Februar 2016 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2016 - VII ZR 49/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 49/15 Verkündet am: 25. Februar 2016 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2016 - VIII ZR 38/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 38/15 Verkündet am: 24. Februar 2016 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2016 - VII ZR 266/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 266/14 Verkündet am: 28. Januar 2016 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 24

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2015 - VII ZR 144/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 144/14 Verkündet am: 5. November 2015 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2015 - VII ZR 220/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR220/14 Verkündet am: 25. Juni 2015 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Mönchengladbach Urteil, 17. Juni 2015 - 4 S 141/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das am 14.11.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt (Az.: 15 C 397/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 2.335,97 EUR

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 15. Juni 2015 - 7 U 155/13

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 28. Februar 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungs

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 12. Mai 2015 - 10 U 114/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das am 14. Oktober 2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn, Az. 2 O 197/12, wird zurückgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte die a

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2015 - VIII ZR 180/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 180/14 Verkündet am: 29. April 2015 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 26. März 2015 - VII ZR 347/12

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 347/12 Verkündet am: 26. März 2015 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 25. Feb. 2015 - 4 U 114/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten und der Streithelferin der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.05.2014 (22 O 170/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläg

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 24. Feb. 2015 - 24 U 94/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin, der sich ihr Streithelfer angeschlossen hat, gegen die mit am 12.06.2013 verkündeten Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster ergangene Klageabweisung wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Drittwiderbe

Oberlandesgericht Düsseldorf Grund- und Teilurteil, 18. Feb. 2015 - I-21 U 220/13

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.11.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.Der Widerklageantrag der Beklagten ist dem Grunde gerechtfertigt, sow

Landgericht Mönchengladbach Urteil, 27. Jan. 2015 - 3 O 393/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Tatbestand: 2Die Klägerin macht Werklohnforderung

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 24. Okt. 2014 - I-22 U 2/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 15. Dezember 2011 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 125.291,37 € nebst Zinsen in Höh

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 30. Apr. 2014 - 1 U 103/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 2.7.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg (31 O 151/12) wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheit

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 07. März 2014 - 30 U 162/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 30.08.2012 verkündete Urteil der  8. Zivilkammer des Landgerichts Bochums (Az.: 8 O 154/09) – in der Fassung nach dem Berichtigungsbeschluss vom 21.02.2013 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass desse

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 26. Feb. 2014 - 12 U 112/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.07.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - 1. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses Urteil sowie das

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(1) Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruft. Dies gilt auch, wenn der Schuldner nach § 275 Absatz 1...