Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden.

(2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.

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published on 06.02.2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 185/05 Verkündet am: 6. Februar 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
published on 09.11.2017 00:00

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt. Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers hat kein
published on 01.10.2014 00:00

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg. 2 Die dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, beschränkt ist, rechtfertigen keine abweichende Entscheidung. Das Verwaltungsgericht hat den Antr
published on 09.02.2011 00:00

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 04.11.2009 gegen das Zwischenurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 14.10.2010, - 9 O 69/09 – wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Bes
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