Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
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published on 06.02.2008 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 185/05 Verkündet am: 6. Februar 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
published on 09.11.2017 00:00
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.
Gründe
1
Die Beschwerde des Antragstellers hat kein
published on 01.10.2014 00:00
Gründe
1
Die Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg.
2
Die dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, beschränkt ist, rechtfertigen keine abweichende Entscheidung. Das Verwaltungsgericht hat den Antr
published on 09.02.2011 00:00
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 04.11.2009 gegen das Zwischenurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 14.10.2010, - 9 O 69/09 – wird
zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Bes
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