Verbraucherrecht
Verbraucherrecht
Das Verbraucherrecht ist das Recht des Verbrauchers. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Verbraucher und Unternehmer und wird immer dann herangezogen, wenn ein Kunde eine Meinungsverschiedenheit beziehungsweise ein Problem mit einem Unternehmen/Unternehmer hat.
Als Verbraucher werden natürliche Personen definiert, die ausschließich zu privaten Zwecken handeln. Dem "Verbraucher" steht regelmäßig "Unternehmer" gegenüber. Unternehmer handeln im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, mithin nicht privat. Bei Aufeinandertreffen von Unternehmer und Verbraucher können zahlreiche rechtliche Streitigkeiten auftreten, die das Verbraucherrecht zu lösen versucht.
Das Verbraucherrecht geht davon aus, dass der private Kunde sich in einer schwächeren Position als der Unternehmer befindet. Denn der Kunde der privat handelt, kennt oftmals seine Rechte nur begrenzt. Das liegt zum einem in der fehlenden Fachkenntnis und zum anderen in der, in Hinlick auf den Unternehmer, fehlenden Erfahrung. Aus diesem Grund stellt das Verbraucherrecht dem Verbraucher Schutzvorschriften zur Verfügung, die dafür sorgen sollen, dass der Verbrucher als Kunde nicht benachteiligt wird. Diese Vorschriften schränken die Privatautonomie derjenigen Personen ein, die an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind.
Demgegenüber versucht der Verbraucherschutz, die Probleme, die entstehen könnten, bereits im Vorfeld zu lösen, indem es, insbesondere Verbraucher und die Öffentlichkeit über auftretende Änderungen im Verbraucherrecht umfassend informiert. Hierzu wurde eine Verraucherzentrale und zahlreiche Verbraucherschutzorganisationen geschaffen, an die sich Verraucher wenden können. Dazu gehört insbesondere das "Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz" (BMJV), das die größte Verbraucherschutzzentrale, unter den existierenden Vebraucherverbänden in Deutschland darstellt.
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