Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 463 Voraussetzungen der Ausübung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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15/09/2016 12:22

Die Bestimmung des § 655 BGB ist nicht über ihren Wortlaut hinaus auf andere Arten von Maklerverträgen anzuwenden.
SubjectsMaklerrecht
21/07/2016 09:35

Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig, können sich sämtliche Verkäufer nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.
SubjectsKaufrecht
02/06/2016 10:17

Das Vorkaufsrecht erlischt z.B. bei einer Veräußerung des Grundstücks mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder bei einem Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung.
30/04/2014 19:21

Nach der Brüssel-I-Verordnung sind für Rechtsstreitigkeiten über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen ausschließlich die Gerichte zuständig, in dessen Mitgliedstaat die Sache belegen ist.
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(1) Der Verkäufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch n

(1) Mietern und Nutzern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Grundstücken für Erholungszwecke, die der staatlichen Verwaltung im Sinne des § 1 Abs. 4 unterlagen oder auf die ein Anspruch auf Rückübertragung besteht, wird auf Antrag ein Vorkaufs

(1) Der Nutzer ist zum Vorkauf berechtigt, wenn das Grundstück erstmals an einen Dritten verkauft wird. (2) Das Vorkaufsrecht besteht nicht, wenn 1. der Nutzer das Grundstück nicht vertragsgemäß nutzt,2. der Nutzer die Bestellung eines Vorkaufsre
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

(1) Das Rechtsverhältnis zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 463 bis 473. Das Vorkaufsrecht kann auch dann ausgeübt werden, wenn das Grundstück von dem Insolvenzverwalter aus freier Hand verkauf
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published on 19/08/2021 12:10

Eine Vorkaufsberechtigte kann nach Auffassung des Gerichts eine von ihr selbst abzugebende Zustimmung zum Kaufvertrag hinauszögern und so die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts verlängern. Ebenfalls nach Auffassung des Geri
published on 15/07/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 171/10 Verkündet am: 15. Juli 2011 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 437 Nr.
published on 16/11/2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 45/07 Verkündet am: 16. November 2007 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
published on 14/05/2004 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 120/03 Verkündet am: 14. Mai 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
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