Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 398 Abtretung

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 398 Abtretung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Rechtsanwältin

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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26.11.2025 17:44

1. Für wen ist dieser Beitrag – und warum ist das Thema relevant? Der Beitrag richtet sich an Praktiker:innen: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Immobilien‑, Bank‑, Insolvenz‑ und Zwangsvollstreckungsrecht, Inhouse‑Counsel von Bauträgern und Kreditinstituten sowie an anspruchsvolle Mandant:innen (Verkäufer, Käufer, Finanzierer). Die Vormerkung nach §§ 883 ff. BGB ist das zentrale Sicherungsmittel im Grundstücksrecht. Sie entscheidet, ob der (spätere) Erwerb eines dinglichen Rechts – typischerweise des Eigentums – vollstreckungs‑ und insolvenzfestverwirklicht werden kann und ob Zwischenverfügungen (etwa Grundpfandrechte, Doppelverkäufe, Versteigerungsergebnisse) relativ unwirksam bleiben. Ohne tragfähige Vormerkung sind Kaufpreiszahlungen, Finanzierungen und Bauträgerprojekte regelmäßig ein Hochrisiko. Gleichzeitig wirft die Vormerkung eine Reihe dogmatischer und praktischer Streitfragen auf, die in Verhandlungen, Gestaltung und Prozessführung zu beherrschen sind.
24.05.2020 11:36

Das OLG Brandenburg entschied am 26.10.2016 über den nachträglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung. Die für den Beklagten nach außen erkennbare Geschäftsgrundlage „Fortbestand der nichtehelichen Lebensgemeinschaft“ fiel mit der Trennung des Beklagten und der Tochter der Klägerin nachträglich weg, § 313 I BGB – Streifler & Kollegen - Anwalt für Familienrecht 
25.04.2018 09:59

Behält der Bauherr das Werk und lässt den Mangel nicht beseitigen, hat er einen Schadenersatzanspruch, der sind nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten, sondern nach dem konkreten Vermögensschaden bemisst – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin  
24.05.2017 07:00

Ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Werkvertrag kann auch dann nichtig sein, wenn er nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr Schwarzarbeit vorsieht.
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published on 08.12.2022 13:18

Landgericht Berlin Urteil vom 14. April 2021 Az.: 2 O 62/19   In dem Rechtsstreit Z… GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer B…, Straße … … … Berlin - Kläger:in - Prozessbevollmächtigter:...
published on 28.01.2020 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 92/19 Verkündet am: 28. Januar 2020 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH
published on 16.04.2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 49/12 Verkündet am: 16. April 2013 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
published on 18.04.2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 165/12 Verkündet am: 18. April 2013 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 185 Abs. 2 Sa
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