Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 844 Ersatzansprüche Dritter bei Tötung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen.

(2) Stand der Getötete zur Zeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten infolge der Tötung das Recht auf den Unterhalt entzogen, so hat der Ersatzpflichtige dem Dritten durch Entrichtung einer Geldrente insoweit Schadensersatz zu leisten, als der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet gewesen sein würde; die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 finden entsprechende Anwendung. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn der Dritte zur Zeit der Verletzung gezeugt, aber noch nicht geboren war.

(3) Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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04.02.2016 10:15

Zur Abgrenzung zwischen einem ärztlichen Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung.
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(1) Einkommen im Sinne der Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge sind alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen der Kriegsopferfürsorge; § 26a Abs. 4 bleibt unberührt. Als Einkommen gelten nicht:1.die Grundrente und die S
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Hat in den Fällen der §§ 844, 845 bei der Entstehung des Schadens, den der Dritte erleidet, ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so finden auf den Anspruch des Dritten die Vorschriften des § 254 Anwendung.
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(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz
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published on 12.01.2023 12:40

Eine psychische Gesundheitsschädigung nach dem Tod eines Angehörigen kann einen Schmerzensgeldanspruch des Verursachers begründen. Voraussetzung für das Vorliegen einer schmerzensgeldvoraussetzenden Gesundheitsverletzung ist, dass
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Eine psychische Gesundheitsschädigung nach dem Tod eines Angehörigen kann einen Schmerzensgeldanspruch des Verursachers begründen. Voraussetzung für das Vorliegen einer schmerzensgeldvoraussetzenden Gesundheitsverletzung ist, dass die Beeinträchtigung pathologisch messbar ist, also medizinisch relevant ist und über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgeht, denen Betroffene beim Tod oder einer schweren Verletzung eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind. Eine Haftung für Gesundheitsbeeinträchtigungen, die durch einen Schock, aufgrund der Verletzung eines nahen Angehörigen entstanden sind, wird grundsätzlich für diejenigen Fälle bejaht, bei denen der „Schockgeschädigte“ den Unfall/Tod des Angehörigen miterlebt hat und nicht lediglich durch eine Nachricht hiervon erfahren hat.

Vorliegend macht der Kläger Schmerzensgeldansprüche gegen den Beklagten geltend, nachdem er den tödlichen Unfall seiner Ehefrau mit ansehen musste.

Neue Rechtsprechung:

Nach neuer Rechtsprechung wird im Fall von Gesundheitsbeeinträchtigungen, die beim Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Angehörigen verursacht worden sind, das Merkmal eines über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Leides nicht mehr gefordert (vgl. BGH BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21).

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 11.01.2023 19:30

OBERLANDESGRICHT KOBLENZ Beschluss vom 31.08.2020 Az.: 12 U 870/20 Tenor Der Antrag des Klägers vom 16. Juni 2020 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgeb&
published on 11.01.2023 18:51

Bundesgerichtshof Urteil vom 6. Dezember 2022 Az.: VI ZR 168/21 Bei sogenannten "Schockschäden" stellt - wie im Falle einer unmittelbaren Beeinträchtigung - eine psychische Störung von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung im
published on 10.12.2021 16:35

OLG Frankfurt am Main Urteil vom 22.12.2020  Aktenzeichen: 8 U 142/18  1. Bei der Abgrenzung von Diagnose- und Befunderhebungsfehlern spielen die Plausibilität und die Eindeutigkeit einzelner Befunde sowie die Häuftigkeit und
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(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten...