Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 585a Form des Landpachtvertrags
Wird der Landpachtvertrag für längere Zeit als zwei Jahre nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit.
Anwälte | § 585a BGB
1 relevante Anwälte
1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Referenzen - Veröffentlichungen | § 585a BGB
Artikel schreiben1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 585a BGB.
1 Artikel zitieren § 585a BGB.
8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 585a BGB.