Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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14.02.2023 13:57

Die versehentliche Weiterleitung personenbezogener Daten begründet einen Schadensersatzanspruch iHv. 100 Euro.
28.03.2017 12:53

Verletzt die gesetzliche Krankenkasse das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Patientin, kann die Erbin der Patientin keine immaterielle Entschädigung verlangen.
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02.06.2016 10:44

Ein vom Bauherrn mit der Prüfung der Standsicherheit beauftragter Sachverständiger nimmt kein öffentliches Amt wahr.
08.04.2016 23:06

Das Land kann aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen Fahrbahnbelag haften, wenn es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt.
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(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen. (2) Ein Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendig

(1) Treffen Ansprüche aus § 60 mit Ansprüchen aus § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder aus anderen Gesetzen zusammen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, ist unter Berücksichtigung des durch die gesamten Schädig

(1) Treffen Ansprüche aus diesem Gesetz mit Ansprüchen aus § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder aus anderen Gesetzen zusammen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, ist unter Berücksichtigung des durch die gesamte

(1) Die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane richtet sich bei Verletzung einer ihnen einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht nach § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 34 des Grundgesetzes. (2) Die Mitglieder der Se
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(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die au
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published on 04.10.2024 13:24

Landgericht Berlin Urteil vom 8. Juli 2021 Az.: 26 O 262/19         In dem Rechtsstreit   M____ ______, ______ ______ __, _____ Berlin   Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Streifler & Kollegen, Oranienbu
published on 11.08.2023 01:15

Dem Mandanten, der Geschäftsführer einer GmbH war, wurde Insolvenzverschleppung p.p. vorgeworfen. Der Vorwurf konnte widerlegt werden und es gab einen Freispruch. Streitig war u.a., ob die Verwertung seiner im Insolvenzverfahren nach §
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Dem Mandanten, der Geschäftsführer einer GmbH war, wurde Insolvenzverschleppung p.p. vorgeworfen. Der Vorwurf konnte widerlegt werden und es gab einen Freispruch.

Streitig war u.a., ob die Verwertung seiner im Insolvenzverfahren nach § 97 InsO gemachten Angaben einem Verwendungsverbot unterliegen, wie insbesondere das Amtsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 12. März 2020 – 412 Cs 147/18 –;Beschluss vom 14. August 2019 - 412 Cs 237 Js 4412/18 (72/19).erkannt hatte. Das KG kam in einer nicht veröffentlichten Entscheidung zu einer gegenteiligen Auffassung. Da wir aber die Vorwürfe auch bei Verwertung dieser Angaben entkräften konnten, kam es darauf nicht an.

Streitig war dann noch der Zeitpunkt der Insolvenzreife und insbesondere, ob vermeintlich fällige Forderungen ernsthaft eingefordert wurden. Kniffelig war dies insbesondere bei einer Forderung, die aus einem Rechtsstreit resultierte, die die GmbH erstinstanzlich verloren hatte. Bei vorläufig vollstreckbaren Titel sind die Aussichten des Rechtsmittels frei zu würdigen. (BGH v. 19.12.1991 – III ZR 9/91, ZIP 1992, 947 (juris-Rn. 7-9)

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 14.02.2023 14:15

Das Ansicht des Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) begründet die versehentliche Weiterleitung personenbezogener Daten einen Schadensersatzanspruch gegen die:den Verantwortliche:n. Die im vorliegenden Fall verantwortliche Impfzentruminhaberin muss
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Das Ansicht des Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) begründet die versehentliche Weiterleitung personenbezogener Daten einen Schadensersatzanspruch gegen die:den Verantwortliche:n.

Die im vorliegenden Fall verantwortliche Impfzentruminhaberin muss 100 Euro immateriellen Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die DSGVO, an den Betroffenen zahlen.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 30.06.2022 14:38

Das Land Hessen muss einem Anhänger von Eintracht Frankfurt 7.000,00 Euro Schadensersatz sowie Schmerzengeld zahlen, nachdem ihn Polizeibeamte bei einem Polizeieinsatz in der Commerzbank Arena über eine Bande gestoßen haben. Der Fu&sz
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Das Land Hessen muss einem Anhänger von Eintracht Frankfurt 7.000,00 Euro Schadensersatz sowie Schmerzengeld zahlen, nachdem ihn Polizeibeamte bei einem Polizeieinsatz in der Commerzbank Arena über eine Bande gestoßen haben. Der Fußballfan erlitt nach dem Sturz einen Lendenwirbelbruch, musste daraufhin sechs Tage im Krankenhaus behandelt werden und war sechs Wochen arbeitsunfähig. Das LG Frankfurt entschied, dass die am Sturz beteiligten Polizeibeamten gegen ihre Amtspflichten verstoßen haben, als sie den Fan über die Bande stießen. Aus Sicht eines gewissenhaften, besonnenen und sachkundigen Amtswalters ist zu diesem Zeitpunkt keine Gefahr von den Fan ausgegangen, das stellte die Kammer des LG Frankfurt am Main auf Grundlage von Zeugenaussagen, Polizeiberichten sowie Videoaufnahmen fest und verurteilte das Land Hessen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 7.000,00 Euro sowie Schadensersatz.

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