Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 740 Beteiligung am Ergebnis schwebender Geschäfte

(1) Der Ausgeschiedene nimmt an dem Gewinn und dem Verlust teil, welcher sich aus den zur Zeit seines Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt. Die übrigen Gesellschafter sind berechtigt, diese Geschäfte so zu beendigen, wie es ihnen am vorteilhaftesten erscheint.

(2) Der Ausgeschiedene kann am Schluss jedes Geschäftsjahrs Rechenschaft über die inzwischen beendigten Geschäfte, Auszahlung des ihm gebührenden Betrags und Auskunft über den Stand der noch schwebenden Geschäfte verlangen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 740 BGB

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 740 BGB

Urteil einreichen

6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 740 BGB.

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. März 2009 - II ZR 75/08

bei uns veröffentlicht am 02.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 75/08 vom 2. März 2009 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 2. März 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Dr. Reichart und Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Apr. 2008 - II ZR 181/04

bei uns veröffentlicht am 07.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL UND VERSÄUMNISURTEIL II ZR 181/04 Verkündet am: 7. April 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2008 - IX ZB 199/05

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 199/05 vom 20. November 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja § 93 InsO; AnfG § 17 Abs. 1 Satz 1; HGB § 160 Abs. 3 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ein

Landgericht Hamburg Urteil, 02. Sept. 2016 - 308 O 260/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Klä

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Okt. 2015 - 9 AZR 525/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2014 - 12 Sa 1423/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juli 2014 - II ZR 360/12

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor 1. Die Beklagten werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. November 2012 auf ihre Kosten