Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 572 Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Auf eine Vereinbarung, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten, kann der Vermieter sich nicht berufen.

(2) Ferner kann der Vermieter sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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11/04/2012 11:42

auch dann, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 13/10
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