Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.

(2) § 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

2 Artikel zitieren .

Zwangsvollstreckungsrecht: Zur Haftung eines Sachverständigen bei unrichtigem Verkehrswertgutachten

13.01.2014

Bei der Ermittlung sind kleinere Diskrepanzen zwischen dem vom Regressgericht und dem vom Sachverständigen ermittelten Verkehrswert eines Grundstücks unvermeidbar.
Zwangsvollstreckung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung


(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Ansp

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

25 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2020 - III ZR 91/19

bei uns veröffentlicht am 30.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 91/19 vom 30. Januar 2020 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839a Die im Interesse des klageführenden Patienten anerkannte Herabsetzung der Substantiierungslast im Ar

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2007 - VI ZR 67/06

bei uns veröffentlicht am 23.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 67/06 Verkündet am: 23. Januar 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Okt. 2019 - III ZR 141/18

bei uns veröffentlicht am 24.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 141/18 Verkündet am: 24. Oktober 2019 A n k e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839a, § 839

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2007 - III ZR 240/06

bei uns veröffentlicht am 05.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 240/06 Verkündet am: 5. Juli 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839a a) Ein

Bundesgerichtshof Urteil, 09. März 2006 - III ZR 143/05

bei uns veröffentlicht am 09.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 143/05 Verkündet am: 9. März 2006 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839a; ZVG §

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2004 - III ZB 33/04

bei uns veröffentlicht am 16.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 33/04 vom 16. September 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 485; 3 a) In dem selbständigen Beweisverfahren auf Begutachtung durch einen Sachverständigen (§ 485

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2003 - III ZR 44/02

bei uns veröffentlicht am 06.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 44/02 Verkündet am: 6. Februar 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 Cb

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2006 - III ZB 14/06

bei uns veröffentlicht am 28.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 14/06 vom 28. Juli 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 485 Abs. 2; BGB § 839a Ein Antrag auf Begutachtung durch einen Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahre

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2006 - VIII ZB 49/06

bei uns veröffentlicht am 19.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZB 49/06 vom 19. Dezember 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB § 839a; ZPO §§ 72, 73 Auch in Mietsachen ist die von einer Partei gegenüber einem gerichtlichen Sach

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Mai 2003 - VI ZR 312/02

bei uns veröffentlicht am 20.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 312/02 Verkündet am: 20. Mai 2003 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 28. Mai 2018 - 4 W 85/17

bei uns veröffentlicht am 28.05.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 02.06.2017, Az. 72 O 1041/17, wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhi

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Aug. 2018 - III ZR 363/17

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 363/17 vom 30. August 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839a a) Für den Anspruch nach § 839a BGB ist danach zu unterscheiden, ob das unrichtige Gutachten für d

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juli 2017 - III ZR 440/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 440/16 vom 27. Juli 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839a Abs. 2, § 839 Abs. 3 Die Einholung eines Privatgutachtens zählt nicht zu den "Rechtsmitteln" im Sinne

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2015 - I ZR 47/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 47/15 vom 2. Dezember 2015 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2015:021215BIZR47.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Dezember 2015 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter

Amtsgericht Köln Urteil, 10. Sept. 2015 - 140 C 102/15

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor 1.       Die Klage wird abgewiesen. 2.       Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 22. Mai 2015 - 11 U 101/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor Die Berufung des beklagten Landes gegen das am 10.06.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Kläger die erstinstanzlichen außergerichtlichen Kosten d

Landgericht Saarbrücken Urteil, 29. Jan. 2015 - 3 O 295/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Die materiellen Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte auf Grund eines fehlerhaften Gutachtens der Beklagten in der Frage der Glaubwürdigkeit der ... und der daraus folgenden rechtswidrigen Inhaftierung des Klägers wegen des sexuellen Mis

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2014 - III ZR 412/13

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 412/13 vom 24. Juli 2014 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Juli 2014 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Wöstmann, Tombrink, Dr. Remmert und Reiter

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 24. Okt. 2013 - 28 U 19/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers und der Beklagten wird das am 20.12.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 53.448,03 EUR nebst Zinsen in Höhe

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. Okt. 2013 - 9 U 235/12

bei uns veröffentlicht am 22.10.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.11.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Dieser Beschluss und das angefochtene U

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 23. Okt. 2008 - 8 U 487/07 - 137

bei uns veröffentlicht am 23.10.2008

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16.08.2007 verkündete Teilgrundurteil des Landgerichts Saarbrücken – 4 O 166/07 – dahingehend abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstr

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 27. Juni 2008 - 5 U 50/08

bei uns veröffentlicht am 27.06.2008

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 28.02.2007 - Az.: 4 O 230/06- wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 13. Mai 2008 - 12 U 132/07

bei uns veröffentlicht am 13.05.2008

Tenor 1. Der Beitritt der Nebenintervenientinnen wird zugelassen. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 1. August 2007 - 27 O 4/07 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des B

Landgericht Kiel Urteil, 14. Dez. 2006 - 5 O 232/05

bei uns veröffentlicht am 14.12.2006

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Kläger

Landgericht Stuttgart Beschluss, 10. Juli 2006 - 10 T 126/06

bei uns veröffentlicht am 10.07.2006

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des AG Nürtingen vom 30.03.2006, Az. 12 H 38/04, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. 3. Die Rechtsbeschwerde zum Bun

Referenzen

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen...