Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 487 Abweichende Vereinbarungen

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 487 Abweichende Vereinbarungen
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Titels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

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published on 29.06.2016 00:00

Tenor               Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.               Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.               Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe A. 1Die Antragstellerin ist eine Toc
published on 21.10.2015 00:00

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 18.2.2015 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen – Az.: 11 O 141/14 – wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
published on 22.08.2013 00:00

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.807,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2012 zu zahlen. Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 459,40 EUR für die außergerichtl
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