Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 362 Erlöschen durch Leistung
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 362 Erlöschen durch Leistung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.
(2) Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so finden die Vorschriften des § 185 Anwendung.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
4 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt
Languages
EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DERechtsanwalt
Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
Languages
EN, FR, {{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
62 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
moreResultsText
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
24/11/2021 12:28
Die Schufa ist eine von vielen privatwirtschaftlichen Wirtschaftsauskunfteien, die in Deutschland existieren. Sie gibt ihren Vertragspartnern Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. Kreditwürdigkeit (Bonität) von Unternehmen oder Privatpersonen.
Insbesondere der sogenannte Scoring-Wert, der sich aus einer Vielzahl von Informationen zusammensetzt und in einem statistisch-mathematischen Analyseverfahren ermittelt wird, ist oftmals die entscheidende Grundlage bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Einzelpersonen durch den Kreditgeber.
Von entscheidender Bedeutung für die Privatperson sind also folgende Fragen:
1. Aus welchen Quellen bezieht die Schufa ihre Informationen?
2. Wer hat einen Datenübermittlungsanspruch bei der Schufa über meine Kreditwürdigkeit?
3. Welche Daten und Informationen werden von der Schufa weitergegeben und habe ich einen Auskunftsanspruch?
4. Kann ich der Datenübermittlung durch die Schufa widersprechen?
5. Habe ich einen Anspruch auf Löschung von einmal an die Schufa übermittelten Informationen?
SubjectsSCHUFA
31/07/2021 14:51
Die Insolvenzgläubiger sind zwar ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzschuldners geschützt. Jedoch kann dieser noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Vermögen verschenkt, ve
SubjectsInsolvenzanfechtungsrecht
22/07/2021 13:37
Das Bürgschaftsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und von hoher Bedeutung, insbesondere im Rahmen von Darlehensverträgen, Mietverträgen und anderen Verpflichtungen. Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, darunter selbstschuldnerische Bürgschaften, Bürgschaften auf ersten Anfordern und Nachbürgschaften. Die Bürgschaft ist akzessorisch zur Hauptforderung und erfordert in der Regel eine schriftliche Form. Allerdings kann im Rahmen von Handelsgeschäften von dieser Formpflicht abgewichen werden.
SubjectsBürgschaftsrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
20/04/2018 14:58
Muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Urteils berichtigen, so greifen auch bei der Neuausstellung die allgemeinen Zeugnisgrundsätze – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsZeugnis
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Die Forderung kann nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden. Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1 kann nur die vollständige, gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2 auch die teilweise Nichterfüllung, soweit sie die vereinbarte Z
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Eine Verfügung, die ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand trifft, ist wirksam, wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgt.
(2) Die Verfügung wird wirksam, wenn der Berechtigte sie genehmigt oder wenn der Verfügende den Gegenstan
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
859 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 14/02/2023 12:50
Im April 2021 wurde bekannt, dass nicht identifizierte Personen die Daten von ca. 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht haben. Das Landgericht Padeborn ist bereits das zweite deutsche Gericht, dass Betrof
published on 25/08/2022 16:34
LANDGERICHT POTSDAM
Urteil vom 06.03.2014
Az.: 1 O 471/11
In dem Rechtsstreit
des Rechtsanwalts Stephan Mitlehner als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ___GMBH. ___Straße__, ___ Berlin, (Kläger)
- Prozessbevol
SubjectsRecht der GmbH, Allgemeines, GmbH-Gründung, Stammkapital, GmbH-Insolvenz, Rechte & Pflichten der Gesellschaft, showMore
published on 18/08/2021 20:46
Von der anstellenden Kanzlei übernommene Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung und für Forbildungen sind als Sachbezüge zu versteuern und zu verbeitragen. Der Kläger als ehemaliger Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, das
published on 14/06/2021 12:14
Landgericht München II
Az.: 13 O 2044/20
Urteil vom 06.10.2020
Tenor
1.Das Anerkenntnis- und Vorbehaltsurteil vom 29.07.2020 wird unter Wegfall des Vorbehalts aufrechterhalten. 2.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstr
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) Eine Verfügung, die ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand trifft, ist wirksam, wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgt.
(2) Die Verfügung wird wirksam, wenn der Berechtigte sie genehmigt oder wenn der Verfügende den Gegenstand erwirbt oder...