Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 511 Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen

(1) Bevor der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer individuelle Empfehlungen zu einem oder mehreren Geschäften erteilt, die im Zusammenhang mit einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehen (Beratungsleistungen), hat er den Darlehensnehmer über die sich aus Artikel 247 § 18 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergebenden Einzelheiten in der dort vorgesehenen Form zu informieren.

(2) Vor Erbringung der Beratungsleistung hat sich der Darlehensgeber über den Bedarf, die persönliche und finanzielle Situation sowie über die Präferenzen und Ziele des Darlehensnehmers zu informieren, soweit dies für eine passende Empfehlung eines Darlehensvertrags erforderlich ist. Auf Grundlage dieser aktuellen Informationen und unter Zugrundelegung realistischer Annahmen hinsichtlich der Risiken, die für den Darlehensnehmer während der Laufzeit des Darlehensvertrags zu erwarten sind, hat der Darlehensgeber eine ausreichende Zahl an Darlehensverträgen zumindest aus seiner Produktpalette auf ihre Geeignetheit zu prüfen.

(3) Der Darlehensgeber hat dem Darlehensnehmer auf Grund der Prüfung gemäß Absatz 2 ein geeignetes oder mehrere geeignete Produkte zu empfehlen oder ihn darauf hinzuweisen, dass er kein Produkt empfehlen kann. Die Empfehlung oder der Hinweis ist dem Darlehensnehmer auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.

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Darlehensrecht: Vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht

31.08.2012

begründet ein kündigungsunabhängiges Teilleistungsrecht ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung-BGH vom 08.11.11-Az:XI ZR 341/10
Anlegerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Unterlassungsklagengesetz - UKlaG | § 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung


(1) Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,2. der §§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Artikel 247a § 1 des E

Kreditwesengesetz - KredWG | § 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung


(1) Die Kreditinstitute prüfen vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers. Das Kreditinstitut darf den Verbraucherdarlehensvertrag nur abschließen, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass

Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV 2014 | § 5 Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme


(1) Die Vergütungssysteme sind angemessen ausgestaltet, wenn 1. Anreize für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen, vermieden werden;2. die Vergütungssysteme nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheite
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 655a Darlehensvermittlungsvertrag


(1) Für einen Vertrag, nach dem es ein Unternehmer unternimmt, einem Verbraucher1.gegen eine vom Verbraucher oder einem Dritten zu leistende Vergütung einen Verbraucherdarlehensvertrag oder eine entgeltliche Finanzierungshilfe zu vermitteln,2.die Gel
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 18 Vorvertragliche Informationen bei Beratungsleistungen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge


(1) Bevor der Darlehensgeber Beratungsleistungen für einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag erbringt oder einen entsprechenden Beratungsvertrag schließt, hat er den Darlehensnehmer darüber zu informieren,1.wie hoch das Entgelt ist, sofern ein s

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Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2011 - XI ZR 341/10

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 341/10 Verkündet am: 8. November 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2016 - XI ZR 96/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 96/15 Verkündet am: 16. Februar 2016 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 05. Okt. 2015 - 6 O 2114/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2015

Gründe LG Nürnberg-Fürth 6 O 2114/15 Endurteil vom 05.10.2015 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger kön

Oberlandesgericht Nürnberg Versäumnisurteil, 13. Okt. 2014 - 14 U 1533/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2014

Gründe I. Die klagende Bank nimmt den Beklagten aus einem gekündigten Verbraucherdarlehensvertrag auf Rückzahlung in Anspruch. Im Oktober 2011 nahm der Beklagte bei der Klägerin ein auf eine Laufzeit von sieben Jahren ausgel

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 30. Sept. 2016 - 8 U 127/16

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

1. Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 11. Januar 2016, Az. 3 O 148/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. 2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis 04. Novembe

Landgericht Itzehoe Urteil, 06. Sept. 2016 - 7 O 129/15

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand 1 Die Kl

Amtsgericht Wermelskirchen Urteil, 17. März 2016 - 25 C 246/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages

Amtsgericht Wermelskirchen Urteil, 17. März 2016 - 25 C 114/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags a

Amtsgericht Wermelskirchen Urteil, 17. März 2016 - 25 C 147/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags a

Amtsgericht Wermelskirchen Urteil, 17. März 2016 - 25 C 252/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags a

Landgericht Bonn Urteil, 04. März 2016 - 3 O 367/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 7.630,98 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit, dem 15.12.2015, zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtss

Landgericht Itzehoe Urteil, 08. Dez. 2015 - 7 O 37/15

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die klag

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 26. Okt. 2015 - 31 U 85/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.03.2015 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az. 014 O 276/14) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22.04.2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten d

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 21. Okt. 2015 - 31 U 56/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das am 18.2.2015 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen – Az.: 11 O 141/14 – wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 187/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 119/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 173/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 55/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Kosten

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 176/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 106/11) wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unbegründet abgewies

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 203/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 147/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 193/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 116/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 184/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 64/11) wird mit der Maßgabe auf seine Kosten zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 172/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 61/11) wird mit der Maßgabe auf seine Kosten zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 199/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 136/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 162/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird mit der Maßgabe auf Kosten des Klägers zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 174/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (1 O 63/11) wird mit der Maßgabe auf Kosten des Klägers zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Das U

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juni 2015 - I-14 U 207/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 13. August 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (1 O 131/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Die Koste

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 24. März 2015 - 29 C 16127/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.090,00 EUR (in Worten: eintausendneunzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.06.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von

Landgericht Essen Urteil, 29. Jan. 2015 - 6 O 357/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Die Parteien streiten über eine

Landgericht Bonn Urteil, 05. Aug. 2014 - 8 S 46/14

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 31.01.2014 – 118 C 124/13 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen. Das Urt

Landgericht Duisburg Urteil, 13. Juni 2014 - 10 O 241/13

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung seitens der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 170/13 Verkündet am: 13. Mai 2014 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR405/12 Verkündet am: 13. Mai 2014 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

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(1) Bevor der Darlehensgeber Beratungsleistungen für einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag erbringt oder einen entsprechenden Beratungsvertrag schließt, hat er den Darlehensnehmer darüber zu informieren,1.wie hoch das Entgelt ist, sofern ein solches für die...