Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 474 Verbrauchsgüterkauf

(1) Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware (§ 241a Absatz 1) kauft. Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer Ware die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.

(2) Für den Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Untertitels. Für gebrauchte Waren, die in einer öffentlich zugänglichen Versteigerung (§ 312g Absatz 2 Nummer 10) verkauft werden, gilt dies nicht, wenn dem Verbraucher klare und umfassende Informationen darüber, dass die Vorschriften dieses Untertitels nicht gelten, leicht verfügbar gemacht wurden.

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Kaufrecht: Haftungsausschluss für öffentliche Äußerungen

22.11.2017

Der Verkäufer kann im Rahmen eines Online-Verkaufsangebots die Haftung für das Fehlen bestimmter Eigenschaften wirksam ausschließen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Zivilrecht Berlin
Kaufrecht

Kaufrecht: Zur Erweiterung der Beweislastumkehr des § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

25.11.2016

Die Norm ist so auszulegen, dass dem Käufer die Vermutungswirkung dahin zugutekommt, dass der binnen sechs Monaten aufgetretene mangelhafte Zustand schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat.
Kaufrecht

Kaufrecht: Zur Erweiterung der Beweislastumkehr des § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

25.11.2016

Die Norm ist so auszulegen, dass dem Käufer die Vermutungswirkung dahin zugutekommt, dass der binnen sechs Monaten aufgetretene mangelhafte Zustand schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat.
Kaufrecht

Kaufrecht: Auslegung einer "Besichtigungsklausel" als Ausschluss der Gewährleistung

13.05.2016

Haben die Parteien mit der Formulierung "im Zustand wie in unserem Lager vorhanden und besichtigt" die Gewährleistung ausgeschlossen, so sind hiervon nur Beschaffenheitsvereinbarungen nicht erfasst.
Kaufrecht

UWG: Zur Beschränkung des Werberechts von Unternehmen

17.10.2014

Eine irreführende Werbung mit bei Leistungsstörungen bestehenden Gewährleistungsansprüchen liegt nicht vor, wenn sich die bestehenden Ansprüche nicht als etwas Ungewöhnliches herausgestellen.
Allgemeines

Nacherfüllung: Aus- und Einbaukosten für Ersatzlieferung bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern

04.12.2012

richtlinienkonforme Auslegung der BGB-Norm gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern-BGH vom 17.10.12-Az:VIII ZR 226/11
Kaufrecht

Kaufrecht: Vorlagebeschluss - Ausbau- und Kostenerstattungspflicht bei mangelhaftem Verbrauchsgut?

09.03.2012

Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache- BGH-Urteil vom 21.12.2011-Az: VIII ZR 70/08
Wirtschaftsrecht

Kaufrecht: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB

27.12.2011

- Nacherfüllung durch "Lieferung einer mangelfreien Sache" erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache-PM des BGH Nr. 202/2011 vom 21.12.2011 - Az: VIII ZR 70/08
Kaufrecht

Vollmachtsurkunde bei Abmahnung

21.01.2011

Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 478 Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers


(1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt. (2) Auf eine vo
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 312g Widerrufsrecht


(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folg

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 241a Unbestellte Leistungen


#BJNR001950896BJNE244802377 (1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unt

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85 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Amtsgericht Mitte Urteil, 5. Mai 2020 - 27 C 61/19

bei uns veröffentlicht am 28.07.2023

AMTSGERICHT MITTE Urteil IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit  A, - Klägerin -  Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Boetzinger & Fuchs, Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneburg,  gegen B-KG, vertreten
Verbraucherrecht

Amtsgericht Mitte Urteil, 19. Mai 2022 - 27 C 61/19

bei uns veröffentlicht am 29.11.2022

Amtsgericht Mitte Urteil vom 19.05.2022 Az.:     27 C 61/19   In dem Rechtsstreit  …. - Klägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Boetzinger & Fuchs, Hindenburgstraße 88, 21339 Lüneb

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10

bei uns veröffentlicht am 13.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 215/10 Verkündet am: 13. Juli 2011 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Sept. 2009 - VIII ZR 243/08

bei uns veröffentlicht am 16.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 243/08 Verkündet am: 16. September 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2011 - VIII ZR 70/08

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 70/08 Verkündet am: 21. Dezember 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 19. März 2014 - I ZR 185/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 1 8 5 / 1 2 Verkündet am: 19. März 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2012 - VIII ZR 226/11

bei uns veröffentlicht am 17.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 226/11 Verkündet am: 17. Oktober 2012 Vorusso Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Feb. 2010 - VIII ZR 67/09

bei uns veröffentlicht am 17.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 67/09 Verkündet am: 17. Februar 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2010 - VIII ZR 71/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 71/09 Verkündet am: 24. Februar 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2005 - VIII ZR 116/05

bei uns veröffentlicht am 09.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 116/05 Verkündet am: 9. November 2005 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2007 - VIII ZR 110/06

bei uns veröffentlicht am 11.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 110/06 Verkündet am: 11. Juli 2007 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 13, 474, 476 a)

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2007 - VIII ZR 259/06

bei uns veröffentlicht am 18.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 259/06 Verkündet am: 18. Juli 2007 Ermel Justizangesellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2013 - VIII ZR 186/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 186/12 Verkündet am: 13. März 2013 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2009 - VIII ZR 70/08

bei uns veröffentlicht am 14.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 70/08 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Richtlinie 1999/44/EG Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Auslegung

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2008 - VIII ZR 253/05

bei uns veröffentlicht am 12.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 253/05 Verkündet am: 12. März 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2013 - VIII ZR 353/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 353/12 Verkündet am: 6. November 2013 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 31. März 2010 - I ZR 34/08

bei uns veröffentlicht am 31.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 34/08 Verkündet am: 31. März 2010 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2010 - I ZR 140/08

bei uns veröffentlicht am 19.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 140/08 Verkündet am: 19. Mai 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2012 - I ZR 146/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 146/11 Verkündet am: 5. Dezember 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2012 - I ZR 88/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNISURTEIL und URTEIL I ZR 88/11 Verkündet am: 5. Dezember 2012 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsena

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2006 - VIII ZR 72/06

bei uns veröffentlicht am 22.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 72/06 Verkündet am: 22. November 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2008 - VIII ZR 265/07

bei uns veröffentlicht am 11.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 265/07 Verkündet am: 11. November 2008 Vorusso Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 437 Nr

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2012 - VIII ZR 89/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 89/12 Verkündet am: 12. Dezember 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2008 - VIII ZR 200/05

bei uns veröffentlicht am 26.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 200/05 Verkündet am: 26. November 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Landgericht Würzburg Endurteil, 23. Feb. 2018 - 71 O 862/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.769,12 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 06.06.2016 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeugs VW Tiguan Sport,

Landgericht München I Endurteil, 18. Apr. 2017 - 25 O 14912/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vo

Landgericht Augsburg Endurteil, 11. Aug. 2017 - 095 O 3153/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 17.02.2017 wird aufrechterhalten. 2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreck

Landgericht Regensburg Endurteil, 19. Juli 2017 - 7 O 1892/16 (1)

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor 1. Die Beklagtenpartei wird verurteilt, der Klagepartei ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug VW Pol

Landgericht Ingolstadt Endurteil, 31. Mai 2017 - 33 O 109/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.01.2015 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 72,92 €

Landgericht Passau Endurteil, 20. Apr. 2017 - 4 O 298/16

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstr

Landgericht Traunstein Grund- und Teil-Endurteil, 01. Juli 2016 - 4 O 4566/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.08.2012 zu bezahlen. II. Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Schade

Oberlandesgericht München Endurteil, 07. Juni 2017 - 7 U 4170/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.9.2016 (Az.: 14 HK O 14091/15) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass (unter Abweisung des weitergehenden Zinsanspruchs) der zuerkannte Hauptsac

Landgericht Regensburg Endurteil, 04. Jan. 2017 - 7 O 967/16

bei uns veröffentlicht am 04.01.2017

Tenor 1. Die Beklagtenpartei wird verurteilt, der Klägerpartei ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug Seat Alhambra,

Landgericht Bayreuth Endurteil, 23. Mai 2017 - 21 O 658/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des 1,1-fachen des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Okt. 2018 - VIII ZR 66/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 66/17 Verkündet am: 24. Oktober 2018 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Aug. 2018 - VII ZR 243/17

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 243/17 Verkündet am: 30. August 2018 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 04. Juli 2018 - 12 U 87/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 15. November 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil des La

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2018 - VIII ZR 26/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 26/17 Verkündet am: 9. Mai 2018 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Landgericht Hamburg Urteil, 20. Apr. 2018 - 313 O 31/17

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug VW Sharan Comfortline BlueMot

Landgericht Hamburg Urteil, 07. März 2018 - 329 O 105/17

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug VW Tiguan Sport & Style 4 Motio

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2017 - VIII ZR 83/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 83/16 Verkündet am: 22. November 2017 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2017 - VIII ZR 32/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 32/16 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Kirchgeßner, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2017 - VIII ZR 271/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 271/16 Verkündet am: 27. September 2017 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2017 - VIII ZR 278/16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 278/16 Verkündet am: 19. Juli 2017 Vorusso Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Landau in der Pfalz Urteil, 13. Juni 2017 - 2 O 259/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer technischer Ausstattung wie das Fahrzeug

Landgericht Wuppertal Urteil, 08. Nov. 2016 - 16 S 44/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Velbert vom 08.04.2016 (12 C 314/15) wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2016 - VIII ZR 240/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 2. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2016 - VIII ZR 103/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 103/15 Verkündet am: 12. Oktober 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Landgericht Wuppertal Urteil, 15. Sept. 2016 - 7 O 126/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d 2Die Kl

Amtsgericht Schwelm Urteil, 08. Juli 2016 - 20 C 551/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein neues, intaktes Smartphone des Herstellers Sony, Model D6503 Xperia Z2 zu liefern und zu übereigenen, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des beschädigten Smartphones der gleichen Herste

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