Zurückverweisung; eigene Sachentscheidung
(1) Im Falle der Aufhebung des Urteils ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Die Zurückverweisung kann an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts erfolgen.
(2) Das Berufungsgericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
(3) Das Revisionsgericht hat jedoch in der Sache selbst zu entscheiden, wenn die Aufhebung des Urteils nur wegen Rechtsverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf das festgestellte Sachverhältnis erfolgt und nach letzterem die Sache zur Endentscheidung reif ist.
(4) Kommt im Fall des Absatzes 3 für die in der Sache selbst zu erlassende Entscheidung die Anwendbarkeit von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nach § 545 nicht gestützt werden kann, in Frage, so kann die Sache zur Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden.
Passende Werkzeuge
- Schulden & InsolvenzP-Konto: der Übertrag und die Sechs-Monats-Frist (§ 899, § 902 ZPO)Den Freibetrag nennt jede Bank. Was nirgends steht: nicht verbrauchtes Guthaben bleibt drei Kalendermonate länger geschützt, Einwendungen gegen die Höhe müssen bis zum Ablauf des sechsten folgenden Kalendermonats vorliegen — und § 902 ZPO zählt sechs Erhöhungstatbestände auf, von denen die meisten nur den ersten kennen.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Schulden & InsolvenzP-Konto-Umwandlungsfrist: Monats-Moratorium (§ 835 Abs. 3 ZPO)Kontopfändung? Berechnen Sie, bis wann Sie in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln können — Monats-Moratorium nach § 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO ab Zustellung des Überweisungsbeschlusses, mit Countdown, Werktags-Regel (§ 193 BGB) und 4-Geschäftstage-Puffer für die Bank-Umsetzung (§ 850k Abs. 2 ZPO).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.