Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 758 Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 758 Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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13/03/2015 12:27

Es stehen dem Bürgen Einreden des Hauptschuldners dann nicht zu, soweit dies dem Sicherungszweck der Bürgschaft im Verhältnis zwischen Bürge und Gläubiger widerspricht.
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published on 28/03/2018 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt einen gewerblichen Pfandleihbetrieb. Sie wendet sich gegen Regelungen in der Gewerbeordnung (GewO) und der Pfandleiherver
published on 14/08/2015 00:00

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen einer zukünftigen Erbauseinandersetzung nach der Erblasserin J. L. der Beklagte verpflichtet ist, einer Erbauseinandersetzung insoweit zuzustimmen, als das Grundstück - Grundbuch von C., Grundstücksnumme
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