Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 758 Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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13/03/2015 12:27
Es stehen dem Bürgen Einreden des Hauptschuldners dann nicht zu, soweit dies dem Sicherungszweck der Bürgschaft im Verhältnis zwischen Bürge und Gläubiger widerspricht.
SubjectsWirtschaftsrecht
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2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 28/03/2018 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin betreibt einen gewerblichen Pfandleihbetrieb. Sie wendet sich gegen Regelungen in der Gewerbeordnung (GewO) und der Pfandleiherver
published on 14/08/2015 00:00
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen einer zukünftigen Erbauseinandersetzung nach der Erblasserin J. L. der Beklagte verpflichtet ist, einer Erbauseinandersetzung insoweit zuzustimmen, als das Grundstück - Grundbuch von C., Grundstücksnumme
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