Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 485 Widerrufsrecht

Dem Verbraucher steht bei einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag, einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, einem Vermittlungsvertrag oder einem Tauschsystemvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen


(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 485 BGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2011 - VIII ZR 103/10

bei uns veröffentlicht am 02.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 103/10 Verkündet am: 2. Februar 2011 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 25. Aug. 2017 - 1 W 19/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2017

Tenor 1. Die Gehörsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15.06.2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15.6.2016 wird dahingehend berichtigt, dass es

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 29. Apr. 2015 - 9 U 176/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 25. September 2014 (Az. 12 O 769/13) wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits. 3

Landgericht Essen Urteil, 23. Okt. 2014 - 6 O 175/14

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger gesamtschuldnerisch zu 85 %; die weiteren 15 % der Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin allein. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jew

Landgericht Duisburg Urteil, 22. Aug. 2013 - 8 O 22/13

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. 1Tatbestand2Die frühere Klägerin ist V

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(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine...