Insolvenzrecht

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originally published: 20.05.2021 07:46, updated: 20.05.2021 07:46

Insolvenzrecht

originally published: 22.07.2021 12:02, updated: 11.02.2024 21:27

Ihr Unternehmen wächst und dennoch weigert sich die Hausbank plötzlich Ihnen weitere Mittel zur Verfügung zu stellen? Ihr größter Auftraggeber verweigert die Zahlung aus vorgeschobenen Gründen oder hat selbst Insolvenz angemeldet? 

Eine Überschuldung kann schnell geschehen und fast jeden treffen:
Arbeitslosigkeit, Scheitern einer selbstständigen Existenz oder einer Immobilienfinanzierung, eine dauerhafte Krankheit oder eine Scheidung kann praktisch jeden unvorhergesehen in die Schuldenfalle treiben.

Je früher jedoch die juristische Beratung erfolgt, desto mehr Handlungsalternativen gibt es. Oftmals kann auch eine Insolvenz abgewendet oder eine Sanierung des Unternehmens durchgeführt werden. Vielen der Gläubiger ist bewusst, dass die meisten Insolvenzverfahren damit enden, dass nach Abzug der Verfahrenskosten, eine Quote nicht mehr bedient wird. Dies ist die Ausgangsposition, um auf dem Verhandlungsweg eine Gesundung zu erreichen. 

Im Bereich des Insolvenzrechts spielen viele verschiedene Rechtsgebiete eine entscheidende Rolle. Will man die Übersicht über dieses komplexe Thema wahren, so ist auch ein Einblick in diese verschiedenen Rechtsgebiete (Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht usw.) zwingend vonnöten.

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Wir sind eine in allen wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung in der anwaltlichen Beratung und Vertretung. Gemeinsam mit ausgewählten Kooperationspartnern entwickeln wir interdisziplinäre Lösung
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21.01.2025 13:15

Das Urteil des Kammergerichts (KG) vom 15. November 2022 (Az.: 21 U 55/21) markiert eine Wendung in der Diskussion um die Haftung von Steuerberatern und Abschlussprüfern bei Insolvenzverschleppung. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Jahresabschlüssen für die Entscheidungsfindung von Gläubigern und die Risikosteuerung durch Insolvenzverwalter verdeutlicht das Urteil die praktischen Konsequenzen für die Haftungsrisiken in der Praxis. Das KG hat sich erstmals explizit gegen die bisherige Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) gestellt, wonach Insolvenzverwalter Schadensersatzansprüche wegen der Vertiefung der Überschuldung der Insolvenzschuldnerin geltend machen können. Der Artikel untersucht die Entscheidung des KG, ihre Argumentation sowie die Frage, ob die abweichende Auffassung des BGH rechtlich überzeugend ist.
23.12.2024 15:17

Dieser Artikel richtet sich an Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Insolvenzverwalter, Geschäftsführer und Gläubiger, die sich mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten von Unternehmenssanierungen auseinandersetzen. Er bietet eine tiefgehende Analyse der Sanierungsmöglichkeiten im Insolvenzrecht, ergänzt durch praxisrelevante Einblicke und eine Diskussion aktueller juristischer Streitpunkte.
20.12.2024 14:25

Dieser Artikel richtet sich an Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Unternehmensjuristen und Fachleute, die mit der rechtlichen Bewertung von insolvenzrechtlichen Fragestellungen betraut sind. Besonders relevant ist das Thema für die Beratung von Mandanten in der Unternehmensinsolvenz, bei der Anfechtung von Rechtshandlungen sowie in der rechtlichen Bewertung bedingter Rechtsgeschäfte. Ziel ist es, das Zusammenspiel von Bedingungen und den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO), insbesondere § 140 InsO, verständlich darzustellen, typische Problemfelder zu beleuchten und Lösungsansätze sowie divergierende Meinungen aufzuzeigen.
10.12.2024 15:19

Mit der Einführung des präventiven Restrukturierungsrahmens im Rahmen des StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) hat Deutschland im Jahr 2021 ein modernes Instrument geschaffen, das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten eine frühzeitige Sanierung ermöglicht. Ziel ist es, Insolvenzen zu vermeiden, Gläubigerinteressen zu schützen und Unternehmen eine Zukunft zu sichern. Doch wie funktioniert der präventive Restrukturierungsrahmen, und welche Vor- und Nachteile bringt er mit sich?
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published on 18.10.2024 16:28

Nimmt ein Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Luftfahrtunternehmens die Umbuchung eines bereits vor der Eröffnung gebuchten Flugs vor, bleibt der geänderte Beförderungsanspruch I
published on 21.01.2025 12:47

Das Kammergericht entschied, dass ein Insolvenzverwalter weder einen Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines sogenannten Insolvenzvertiefungsschadens noch wegen eines Insolvenzverschleppungsschadens geltend machen kann. Die Entsc
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Das Kammergericht entschied, dass ein Insolvenzverwalter weder einen Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines sogenannten Insolvenzvertiefungsschadens noch wegen eines Insolvenzverschleppungsschadens geltend machen kann. Die Entscheidung weicht von der bisher ständigen Rechtsprechung des IX. Senats des Bundesgerichtshofs (IX ZR 204/12, IX ZR 285/14) ab und betont, dass eine solche Klage zu einer unzulässigen Bevorzugung der Altgläubiger führen würde. Die Geltendmachung individueller Schäden steht ausschließlich den direkt betroffenen Gläubigern zu. Zudem verneinte das Gericht die Aktivlegitimation des Insolvenzverwalters, da keine ausreichende Darlegung des geltend gemachten Schadens vorlag.

Wer sollte es lesen und warum?
Dieses Urteil richtet sich an Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und Steuerberater, die sich mit Haftungsfragen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren befassen. Es bietet Klarheit zur Reichweite der Rechte eines Insolvenzverwalters und zu den Grenzen der Schadensersatzansprüche gegenüber Steuerberatern. Ebenso liefert es Orientierung zur Behandlung von Insolvenzverschleppungsschäden und den damit verbundenen Haftungsfragen.

Was steht drin?

  1. Abweisung der Klage: Das Kammergericht wies die Berufung des Insolvenzverwalters ab, da die Aktivlegitimation fehlte und der Schaden nicht ausreichend dargelegt wurde.
  2. Kein Anspruch auf Insolvenzvertiefungsschaden: Ein solcher Anspruch kann nicht durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, da dies die Altgläubiger gegenüber den Neugläubigern unzulässig bevorzugen würde.
  3. Keine Pflichtverletzung des Steuerberaters: Das Gericht stellte fest, dass dem Steuerberater keine kausale Pflichtverletzung nachzuweisen war, die zu einem konkreten Schaden führte.
  4. Abweichung von der BGH-Rechtsprechung: Das Kammergericht stellt sich gegen die Auffassung des BGH, wonach der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen Insolvenzvertiefungsschäden geltend machen kann.

Dieses Urteil bietet wertvolle Einblicke in die rechtlichen Grenzen der Insolvenzverwaltertätigkeit und die haftungsrechtliche Verantwortung von Steuerberatern.

published on 12.01.2025 21:00

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) befasst sich mit der Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln in Verträgen. Der Fall betrifft die fristlose Kündigung von Schülerbeförderungsverträgen durch die Auftrag
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Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) befasst sich mit der Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln in Verträgen. Der Fall betrifft die fristlose Kündigung von Schülerbeförderungsverträgen durch die Auftraggeberin aufgrund eines Insolvenzantrags des Busunternehmers. Der BGH stellt klar, dass solche Klauseln nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sind: Sie müssen sachlich gerechtfertigt sein und dürfen keine unzulässige Umgehung insolvenzrechtlicher Regelungen darstellen. Eine Kündigung darf nicht allein auf den Insolvenzfall gestützt werden, es sei denn, berechtigte Interessen des Auftraggebers machen dies erforderlich – etwa bei einer besonderen Risikoerhöhung durch die Insolvenz.

Dieses Urteil richtet sich an Jurist:innen, Insolvenzverwalter:innen und Unternehmen, die Verträge mit insolvenzbezogenen Kündigungsklauseln gestalten. Es beleuchtet die Grenzen der Vertragsfreiheit im Spannungsfeld zwischen Insolvenzschutz und unternehmerischer Risikovorsorge und gibt wertvolle Hinweise für die rechtssichere Gestaltung solcher Klauseln.

published on 03.01.2025 08:46

Dieser Beschluss richtet sich an Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und Wirtschaftsstrafrechtler, die in der Praxis mit Insolvenzstraftaten, insbesondere dem Bankrott (§ 283 StGB) und der Insolvenzverschleppung, konfrontiert sind. Der Bundes
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Dieser Beschluss richtet sich an Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter und Wirtschaftsstrafrechtler, die in der Praxis mit Insolvenzstraftaten, insbesondere dem Bankrott (§ 283 StGB) und der Insolvenzverschleppung, konfrontiert sind.

Der Bundesgerichtshof bestätigt die strafrechtliche Relevanz sogenannter "Firmenbestattungen" als Verschleierung geschäftlicher Verhältnisse gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB. Durch Scheinhandlungen wie den Wechsel von Geschäftsführern und Sitzverlegungen, die ausschließlich der Irreführung von Gläubigern dienten, wurde die Zahlungsunfähigkeit systematisch verschleiert.

Ebenso präzisiert der Beschluss die Anforderungen an die strafbare Beihilfe: Auch berufstypische Handlungen eines Rechtsanwalts – wie Beratungsleistungen – verlieren ihren neutralen Charakter, wenn der Berater positiv weiß, dass seine Beiträge auf die Begehung von Straftaten abzielen. Der BGH legt dabei besonderen Wert auf die innere Tatseite und betont, dass ein solcher Vorsatz selbst bei Handlungen besteht, die scheinbar zum Berufsalltag gehören könnten.

Dieser Beschluss schafft Klarheit für die Praxis und warnt vor den rechtlichen Konsequenzen gezielter Verschleierungsstrategien im Insolvenzrecht. Er bietet wertvolle Einblicke in die Grenzen zwischen zulässiger Rechtsberatung und strafbarer Beihilfe.