Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 649 Kostenanschlag
(1) Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde gelegt worden, ohne dass der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags übernommen hat, und ergibt sich, dass das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar ist, so steht dem Unternehmer, wenn der Besteller den Vertrag aus diesem Grund kündigt, nur der im § 645 Abs. 1 bestimmte Anspruch zu.
(2) Ist eine solche Überschreitung des Anschlags zu erwarten, so hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen.

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Patrick Jacobshagen

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 649 BGB
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21 Artikel zitieren § 649 BGB.
Insolvenzrecht: Kündigung eines Werklieferungsvertrages wegen Insolvenzeröffnung
12.10.2017
Ein Insolvenzverfahrens über dem Vermögen des Unternehmers stellt keinen wichtigen, dessen Vergütungsansprüche ausschließenden Kündigungsgrund eines nach Eröffnungsantrag geschlossenen Werklieferungsvertrages dar.
Anspruch auf Sicherheitsleistung nach Kündigung – Voraussetzungen und Höhe
27.08.2017
Anmerkung zum Urteil des BGH vom 06.03.2014 – VII ZR 349/12
Bauvertrag: Zur Entschädigung wegen Bauzeitüberschreitung
07.02.2017
Eine Entschädigung wegen Bauzeitüberschreitung kann nur geltend gemacht werden, wenn auch dargestellt werden kann, dass diese konkret vom Auftraggeber verschuldet wurde.
VOB/B: Vereinbarkeit des Kündigungsrechts mit der InsO bei Eigeninsolvenzantrag des Auftragnehmers
09.06.2016
Die in einen Bauvertrag einbezogenen Regelungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B sind nicht gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen §§ 103, 119 InsO unwirksam.
Anlageberatung: Zur Berufung des Anlegers auf die Verjährungshemmung durch Mahnbescheid
15.09.2014
Wird mit einem Schadensersatzbegehren wegen fehlerhafter Anlageberatung die Rückerstattung des Kapitals Zug um Zug gegen Rückübertragung der Kapitalanlage verlangt, ist hierfür das Mahnverfahren nicht statthaft.
Baurecht: Zur Verjährungshemmung bei Verhandlungen über Vertragsfortführung
17.07.2014
Nach dem BGH sei der Begriff "Verhandlungen" i.S.v. § 203 S. 1 BGB weit auszulegen. Werden Verhandlungen aufgenommen, so wirkt die Hemmung auf den Zeitpunkt der Geltendmachung zurück.
Baurecht: Zur Geltendmachung der Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages
24.06.2014
Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 648a I BGB verlangen.
Kartellrecht: Zur Einstellung eines Internetvertriebs für Glücksspiele
05.12.2013
Die Ordnungsbehörde eines Bundeslandes handelt auch dann nicht als Unternehmen, wenn das Bundesland Alleingesellschafter des Erlaubnisinhabers ist.
Internetrecht: Freie Kündigung eines Internet-System-Vertrages möglich
03.04.2013
zu den Anforderungen an den Vergütungsanspruch nach Kündigung-LG Düsseldorf vom 28.07.11-Az:7 O 311/10
Baumangel: Keine Rüge ohne genaue Bezeichnung der Mängel
21.03.2012
Die bloße Forderung, die gerügten Mängel zu beseitigen, reicht für eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht aus-OLG Köln vom 17.08.10-Az:3 U 69/09

Referenzen - Gesetze | § 649 BGB
§ 649 BGB zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
§ 649 BGB wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 19 Überleitungsvorschrift zum Forderungssicherungsgesetz
(1) Die Vorschriften der §§ 204, 632a, 641, 648a und 649 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung sind nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach diesem Tag entstanden sind.
(2) § 641a des Bürgerlichen Geset
Umstellungsgesetz - UmstG | § 20 Rücktrittsrecht bei Lieferverträgen
(1) Der Schuldner einer unter § 18 Abs. 1 Ziff. 2 fallenden Geldschuld kann bis zum 10. Juli 1948 vom Vertrage zurücktreten.
(2) Macht der Schuldner von dem Rücktrittsrecht Gebrauch, so findet § 16 auf die Verpflichtung zur Rückerstattung einer in R
§ 649 BGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 650 Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte
(1) Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung. § 442 Abs. 1 Satz 1 findet bei diesen Verträgen auch Anwendung, wenn der Mangel auf d
§ 649 BGB zitiert 1 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 645 Verantwortlichkeit des Bestellers
(1) Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des von dem Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer von dem Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umsta

195 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 649 BGB.
Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2013 - IX ZR 204/11
bei uns veröffentlicht am 16.05.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 204/11 Verkündet am: 16. Mai 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 825 Abs. 2; BGB §
Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2019 - I ZR 98/17
bei uns veröffentlicht am 21.02.2019