Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 616 Vorübergehende Verhinderung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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06.05.2020 10:19

Die aktuelle COVID-19 Pandemie in Deutschland wirft viele rechtliche Fragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, welche von Verdienstausfällen betroffen sind.Wer hat einen Anspruch auf Entschädigung bei Dienstausfall? Und unter welchen Voraussetzungen kann ein solcher Anspruch gestellt werden? Für welchen Zeitraum wird eine solche Entschädigung gewährt? Und vor allem in welcher Höhe wird diese ausgezahlt? Streifler & Kollegen Rechtsanwälte - Anwalt für Öffentliches Recht Berlin
15.01.2014 20:11

1. Im Krankenschein darf nicht gekündigt werden Diese weitverbreitete Vorstellung ist falsch: Auch im Krankenschein darf der Chef Ihnen die Kündigung überreichen. Darüber hinaus kann auch unter strengen Voraussetzungen wegen Krankheit gekündigt we
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published on 01.10.2021 16:52

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine weitere Verdienstausfallentschädigung nebst Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 280,16 EUR zu erstatten. Der Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 29.01.2021 wir
published on 30.09.2021 13:53

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Quarantäne eines Arbeitnehmers einen "in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund" darstellt. Für eine vier Tage andauernde Quarantäne muss der Arbeitgeber
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Quarantäne eines Arbeitnehmers einen "in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund" darstellt. Für eine vier Tage andauernde Quarantäne muss der Arbeitgeber aufkommen.

published on 22.09.2021 12:54

Das VG Koblenz sieht in einer 14 Tage andauernden Quarantäne eines Arbeitnehmers einen "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeitraum". Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, den Lohn seines Arbeitnehmers für diesen Zeitraum
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Das VG Koblenz sieht in einer 14 Tage andauernden Quarantäne eines Arbeitnehmers einen "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeitraum". Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, den Lohn seines Arbeitnehmers für diesen Zeitraum zu bezahlen.

published on 21.09.2021 12:35

Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied, dass der Arbeitgeber, für die vierTage andauernde Quarantäne seines Arbeitnehmers bezahlen muss. Eine Entschädigungspflicht nach § 56 IfSG könne nur bejaht werden, wenn der Arbeitne
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Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied, dass der Arbeitgeber, für die vierTage andauernde Quarantäne seines Arbeitnehmers bezahlen muss. Eine Entschädigungspflicht nach § 56 IfSG könne nur bejaht werden, wenn der Arbeitnehmer ein Verdienstausfall erlitten hat. Da eine vier Tage andauernde Absonderung eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" i.S.d. § 616 BGB darstellt, ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

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