Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV | § 12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung

(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen. Wenn der Gebäudeeigentümer entgegen § 5 Absatz 2 oder Absatz 3 keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert hat, hat der Nutzer das Recht, bei der Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 3 vom Hundert zu kürzen. Dasselbe ist anzuwenden, wenn der Gebäudeeigentümer die Informationen nach § 6a nicht oder nicht vollständig mitteilt. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden beim Wohnungseigentum im Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; insoweit verbleibt es bei den allgemeinen Vorschriften.

(2) Wird in den Fällen des § 1 Absatz 3 der Wärmeverbrauch der einzelnen Nutzer am 30. September 1989 mit Einrichtungen zur Messung der Wassermenge ermittelt, gilt die Anforderung des § 5 Absatz 1 Satz 1 als erfüllt.

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Mietrecht: Zur Kürzung bei fehlerhafter Ermittlung des Verbrauchs

25.02.2016

Hat der Vermieter den Verbrauch unter Verstoß gegen § 5 II S. 1 HeizkostenV ermittelt, ist gleichwohl der ermittelte Verbrauch der Abrechnung zu Grunde zu legen und nicht nach der Wohnfläche abzurechnen.
Nebenkosten

Nebenkosten: Warmwasserkosten bei hohem Wohnungsleerstand

29.01.2015

Auch bei hohen Leerständen bleibt es grundsätzlich bei der gesetzlich vorgegebenen Abrechnung, wonach die Kosten zu mindestens 50 Prozent nach Verbrauch umzulegen sind.
Nebenkosten

Immobilienrecht: Zur Kostenbeteiligung des Inhabers eines dinglichen Wohnungsrechts

20.12.2011

dinglicher Wohnrechtsinhaber hat Kosten der zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen mit zu tragen-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 57/11
Immobilienrecht

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Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV | § 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung


(1) Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler zu verwenden. Soweit nicht eichrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, dürfen nur sol

Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV | § 6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung


(1) Der Gebäudeeigentümer hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Das Ergebnis der Ablesung bei nicht fernablesbaren Ausstattu

Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV | § 1 Anwendungsbereich


(1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kosten 1. des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen,2. der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, auch aus Anlagen nach Nummer 1, (Wärmeli

Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV | § 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung


(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen. (2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die A

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Bundesgerichtshof Urteil, 31. Okt. 2007 - VIII ZR 261/06

bei uns veröffentlicht am 31.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 261/06 Verkündet am: 31. Oktober 2007 Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 31. Oktober 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2011 - V ZR 57/11

bei uns veröffentlicht am 21.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 57/11 Verkündet am: 21. Oktober 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2009 - VIII ZR 345/08

bei uns veröffentlicht am 25.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 345/08 Verkündet am: 25. November 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche V

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2009 - VIII ZR 334/08

bei uns veröffentlicht am 25.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 334/08 Verkündet am: 25. November 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche V

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2009 - VIII ZR 69/09

bei uns veröffentlicht am 25.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 69/09 Verkündet am: 25. November 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2009 - VIII ZR 27/09

bei uns veröffentlicht am 25.11.2009

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Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2014 - VIII ZR 9/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 9/14 Verkündet am: 10. Dezember 2014 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2012 - VIII ZR 218/11

bei uns veröffentlicht am 13.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 218/11 vom 13. März 2012 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. März 2012 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Frellesen, die Richterinnen Dr. Milger und Dr. Hes

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2019 - VIII ZR 113/17

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Landgericht Hamburg Urteil, 08. Sept. 2017 - 316 O 83/16

bei uns veröffentlicht am 08.09.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.895,93 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 25.03.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben d

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2016 - VIII ZR 329/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 329/14 Verkündet am: 20. Januar 2016 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Landgericht Siegen Urteil, 12. Mai 2015 - 1 S 121/11

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 4.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegen, Az. 14 C 674/11, abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagten werden als Gesamts

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Mai 2015 - VIII ZR 194/14

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg - 1. Zivilkammer - vom 25. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Mai 2015 - VIII ZR 193/14

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg - 1. Zivilkammer - vom 25. Juni 2014 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 8. August 2014 wird zurückgewi

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 22. Mai 2014 - 5 S 237/13

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird unter Auflösung des Teilurteils des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 15.10.2013 der Beklagte verurteilt, 1. die Stilllegung der in der Wohnung mit der Bezeichnung WE 3 im 1. Obergeschoß Vorderhaus des

Landgericht Itzehoe Urteil, 27. Mai 2011 - 9 S 118/10

bei uns veröffentlicht am 27.05.2011

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts ... vom 26.8.2010 (61 C 134/08) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen im Hauptsacheausspruch wie folgt abgeändert: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner ver

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(1) Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler zu verwenden. Soweit nicht eichrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, dürfen nur solche...
(1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kosten 1. des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen,2. der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, auch aus Anlagen nach Nummer 1, (Wärmelieferung...
(1) Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kosten 1. des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen,2. der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, auch aus Anlagen nach Nummer 1, (Wärmelieferung...
(1) Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler zu verwenden. Soweit nicht eichrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, dürfen nur solche...