Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.

(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,

1.
die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,
2.
nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder
3.
ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.

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Reiserecht: Keine Entbehrlichkeit der Anzeige eines Reisemangels bei Kenntnis des Reiseveranstalters

17.11.2016

Die Anzeige eines Reisemangels durch den Reisenden ist nicht schon deshalb entbehrlich, weil dem Reiseveranstalter der Mangel bereits bekannt ist.
Reiserecht

Krankenversicherung: Rückgriff des Versicherers gegen Vermieter wegen Wohnungsmängeln

02.05.2013

Kein Rückgriff des gesetzlichen Krankenversicherers eines Kindes gegen Wohnraumvermieter bei grob fahrlässigem Fehlverhalten der Kindesmutter.
Versicherungsrecht

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund


(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vert

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln


(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufg

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels


(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mi

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2011 - VIII ZR 125/11

bei uns veröffentlicht am 25.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 125/11 vom 25. Oktober 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 544 Abs. 7; BGB § 536 Abs. 1 Zu den Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängel

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2010 - VIII ZR 330/09

bei uns veröffentlicht am 03.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 330/09 Verkündet am: 3. November 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Nov. 2010 - VIII ZR 293/08

bei uns veröffentlicht am 30.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 293/08 vom 30. November 2010 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richterin Dr. Milger, die Richter Dr. Achilles und Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2016 - VIII ZR 296/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 296/15 Verkündet am: 13. Juli 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 31

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2007 - IX ZR 86/04

bei uns veröffentlicht am 27.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 86/04 vom 27. September 2007 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und Dr. Fischer am 27. September 2007 beschlossen: Die Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Sept. 2018 - VIII ZR 100/18

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 100/18 vom 4. September 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:040918BVIIIZR100.18.0 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. September 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Rich

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2012 - VIII ZR 74/12

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 74/12 Verkündet am: 5. Dezember 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09

bei uns veröffentlicht am 13.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 129/09 Verkündet am: 13. Juli 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2008 - VIII ZR 321/07

bei uns veröffentlicht am 15.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 321/07 Verkündet am: 15. Oktober 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2003 - VIII ZR 274/02

bei uns veröffentlicht am 16.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 274/02 Verkündet am: 16. Juli 2003 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2012 - VIII ZR 268/11

bei uns veröffentlicht am 20.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 268/11 Verkündet am: 20. Juni 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Oberlandesgericht München Endurteil, 15. März 2018 - 32 U 872/17

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 08.02.2017, Az. 20 O 12059/16, abgeändert: Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die Klägerin EUR 107.671,20 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozent

Amtsgericht Bonn Urteil, 19. Okt. 2018 - 203 C 21/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2018

Tenor 1.              Der Kläger wird auf die Widerklage verurteilt, die Wohnung J-Straße, XXXXX C, Erdgeschoss, Vorderhaus, einschließlich Langbau, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Diele, Bad zu räumen und an den Beklagten und Herrn Rechtsanwalt

Landgericht Flensburg Urteil, 20. Feb. 2018 - 1 S 88/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Schleswig vom 06.10.2017, Az. 21 C 87/17, wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorl

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2016 - X ZR 123/15

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 123/15 Verkündet am: 19. Juli 2016 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 13. Juli 2016 - VIII ZR 296/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Dezember 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als hinsichtlich des Räumungs- und H

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 01. März 2016 - I-24 U 152/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 21. August 2015 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg wird einstimmig gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Bekla

Amtsgericht Rheinbach Urteil, 13. März 2015 - 5 C 536/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 479,86 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30.8.2013 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 70,20 EUR nebst 5 % Zinsen über dem

Landgericht Kaiserslautern Urteil, 14. Apr. 2009 - 1 S 145/08

bei uns veröffentlicht am 14.04.2009

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 7.10.2008 abgeändert und neu gefaßt wie folgt: Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Da

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 24. Okt. 2007 - 5 W 219/07 - 75; 5 W 219/07-75

bei uns veröffentlicht am 24.10.2007

Tenor Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 6.7.2007 aufgehoben. Das Verfahren wird an das Landgericht Saarbrücken zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch üb

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 12. März 2007 - 3 U 67/06

bei uns veröffentlicht am 12.03.2007

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 07.03.2006 - Az.: 4 O 212/05 - abgeändert und wie folgt gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.939,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 21. Dez. 2006 - 13 U 51/06

bei uns veröffentlicht am 21.12.2006

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 17.2.2006 in Ziffern 1, 2 und 4 abgeändert und wie

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(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist...
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter...
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien...