(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

(2) Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 2 ArbGG

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4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 2 ArbGG.

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Zwangsvollstreckung: Kein Herausgabeanspruch des Zwangsverwalters bei eingetragenem Wohnungsrecht

25.02.2016

Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung.
Zwangsvollstreckung

Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung wegen Bezeichnung des Vermieters als „promovierter Arsch“

23.07.2015

Die Beleidigung des Vermieters durch den Mieter mit Sie „promovierter Arsch“ kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

​Was tun, wenn der Adressat eines Briefes den Empfang zu verhindern versucht?

von Rechtsanwalt Fredi Skwar, Rechtsanwalt Fredi Skwar
18.10.2014

Zum Vorliegen einer Zugangsvereitelung und den sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen

Kündigungsrecht: Fristlose Kündigung eines psychisch erkrankten Mieters

19.01.2012

Vermieter kann Mietverhältnis mit psychisch erkrankten Mieter fristlos kündigen, wenn dieser gegen Rücksichtnahmegebot verstößt-LG Heidelberg, 5 S 119/10

Referenzen - Gesetze | § 2 ArbGG

§ 2 ArbGG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 2 ArbGG wird zitiert von 2 anderen §§ im Arbeitsgerichtsgesetz.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume


(1) Auf Mietverhältnisse über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 550, 554, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 entsprechend anzuwenden. (2) Auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, sind die in Absatz 1 genannten Vorschrif

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften


(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) Die Vorschriften über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d bis 556g
§ 2 ArbGG zitiert 1 andere §§ aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung


(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine H

Referenzen - Urteile | § 2 ArbGG

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39 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2 ArbGG.

Amtsgericht Pankow Urteil, 2. Okt. 2018 - 2 c 190/18

bei uns veröffentlicht am 12.04.2023

AMTSGERICHT PANKOW/WEIßENSEEIM NAMEN DES VOLKESURTEIL In dem Rechtsstreit                                               &nb

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2010 - VIII ZR 271/09

bei uns veröffentlicht am 06.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 271/09 Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2006 - IX ZR 67/02

bei uns veröffentlicht am 02.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 67/02 Verkündet am: 2. Februar 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GmbHG §§ 30, 31, 32a, 32b; BGB § 571 a

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2005 - XII ZR 132/03

bei uns veröffentlicht am 06.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 132/03 Verkündet am: 6. April 2005 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2009 - VIII ZR 307/08

bei uns veröffentlicht am 15.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 307/08 Verkündet am: 15. Juli 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Feb. 2003 - III ZR 176/02

bei uns veröffentlicht am 13.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES GRUNDURTEIL III ZR 176/02 Verkündet am: 13. Februar 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BKleingG

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Apr. 2010 - VIII ZR 184/09

bei uns veröffentlicht am 21.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 184/09 vom 21. April 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 545 Ein bereits mit der Kündigung erklärter Widerspruch gegen eine stillschweigende Vertragsfortsetzung i

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2000 - XII ZR 167/98

bei uns veröffentlicht am 06.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 167/98 vom 6. Dezember 2000 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Dezember 2000 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Blumenröhr und die Richter Dr. Krohn, Dr. Hahne , Gerber und Spr

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2008 - IX ZR 128/07

bei uns veröffentlicht am 10.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 128/07 Verkündet am: 10. Juli 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 541 a.F. Dem Mieter,

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09

bei uns veröffentlicht am 12.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 96/09 Verkündet am: 12. Mai 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2012 - V ZR 234/11

bei uns veröffentlicht am 30.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 234/11 Verkündet am: 30. November 2012 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG §

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2008 - V ZR 89/08

bei uns veröffentlicht am 12.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 89/08 Verkündet am: 12. Dezember 2008 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2000 - XII ZR 344/97

bei uns veröffentlicht am 17.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 344/97 Verkündet am: 17. Mai 2000 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2008 - XII ZR 66/06

bei uns veröffentlicht am 08.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 66/06 Verkündet am: 8. Oktober 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juli 2003 - VIII ZR 26/03

bei uns veröffentlicht am 09.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 26/03 Verkündet am: 9. Juli 2003 Kirchgeßner Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Feb. 2016 - B 3 K 15.133

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 3 K 15.133 Im Namen des Volkes Urteil vom 29.02.2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 221 Hauptpunkte: - Hälfteklausel; - gesteigerte Beg

Amtsgericht München Endurteil, 15. Apr. 2016 - 453 C 26721/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1

Amtsgericht München Endurteil, 16. März 2018 - 424 C 13271/17

bei uns veröffentlicht am 16.03.2018

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm gemietete Wohnung im Erdgeschoss im Haus ... bestehend aus 3 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad, 1 WC, geräumt, sowie alle übrigen Räume in diesem Hausanwesen, an den Kläger herauszugeben. 2

Amtsgericht München Urteil, 19. März 2015 - 412 C 29251/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung in der ... 2. Stock rechts in ... München, bestehend aus 2 Zimmern und 1 Abstellabteil unter der Treppe im 1. OG, zu räumen und an den Kläger herauszugeben. 2. Die Beklagte hat die Kos

Landgericht München I Endurteil, 16. Mai 2018 - 14 S 19531/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Amtsgerichts München vom 23.11.2017 (Az. 412 C 14800717) wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Dez. 2015 - M 17 K 15.866

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Amtsgericht München Endurteil, 30. März 2015 - 425 C 731/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Gründe Amtsgericht München Az.: 425 C 731/15 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 30.03.2015 In dem Rechtsstreit ... - Klägerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... Stuttgart gegen 1) ...

Amtsgericht München Endurteil, 26. Juli 2018 - 433 C 19586/17

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung Nr. 1 im Haus … …München, bestehend aus zwei Zimmern, Küche, Bad und Diele zu räumen und an den Kläger herauszugeben. 2. Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis z

Amtsgericht Nürnberg Endurteil, 24. Feb. 2016 - 19 C 8850/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.192,65 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 19.3.2015 zu bezahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Amtsgericht Starnberg Endurteil, 15. März 2018 - 7 C 695/17

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor I. Die Beklagten zu 1), zu 2) und zu 3) werden samtverbindlich verurteilt, die Liegenschaft ..., Gebäude und Grundstück, samt allen Bestandteilen am 31.12.2019 zu räumen und an den Kläger herauszugeben. Im übrigen wird die

Amtsgericht München Endurteil, 19. Jan. 2016 - 461 C 26027/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Mietverhältnis zwischen den Klägern und der Beklagten zu 1) über die Wohnung im Erdgeschoss der ... in ... München wird auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. 3. Die Kläger haben die Kos

Amtsgericht München Endurteil, 28. Nov. 2014 - 474 C 18543/14

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, die von ihnen innegehaltene Souterrain-Wohnung im Haus ... (bestehend aus 3 Zimmern sowie WC, Küche, Bad/Dusche, Diele, Terrasse nach Süd) geräumt an den Kläger herauszugeben. 2. Die Beklagten

Amtsgericht Dortmund Urteil, 30. Okt. 2018 - 425 C 4296/17

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110

Amtsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 27. Okt. 2016 - 205 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern als Gesamtschuldner auferlegt (§ 91 a ZPO). Der Streitwert wird auf 3.476,64 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2Die Parteien haben den Rechtsstreit in der Hauptsache vor Rechtskraft des am 02.09.2016 ve

Landgericht Düsseldorf Urteil, 29. Juni 2016 - 23 S 100/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 25.11.2015, Az. 80 C 2335/15, wird zurückgewiesen. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1Gründe: 2I. 3Die Kläge

Landgericht Kleve Urteil, 14. Jan. 2016 - 6 S 150/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 01.09.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geldern unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2015 - V ZR 191/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 191/14 Verkündet am: 18. Dezember 2015 Rinke, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Düsseldorf Urteil, 02. Okt. 2015 - 5 S 26/15

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten im Übrigen wird das Urteil des Amtsgerichts Cvom 03.03.2015 - Az.: 34 D #####/#### - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, die im Anwesen B-Allee

Bundessozialgericht Urteil, 25. Juni 2015 - B 14 AS 40/14 R

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. August 2014 und des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 13. Dezember 2012 aufgehoben un

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2014 - VIII ZR 10/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 10/14 Verkündet am: 25. Juni 2014 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 21. Mai 2012 - 9 U 18/12

bei uns veröffentlicht am 21.05.2012

Tenor Der Senat erwägt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 20.12.2011 - 4 O 215/11 Me - durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Parteien erhalten vorher Gelegenheit zur Stellungnahme binnen d

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 21. Mai 2012 - 9 U 8/12

bei uns veröffentlicht am 21.05.2012

Tenor Der Senat erwägt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 20.12.2011 - 4 O 215/11 Me - durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Parteien erhalten vorher Gelegenheit zur Stellungnahme binnen d

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 26. Aug. 2005 - 15 AR 33/05

bei uns veröffentlicht am 26.08.2005

Tenor Das Landgericht Heidelberg wird als zuständiges Gericht bestimmt. Gründe   1  Das Bestimmungsverfahren ist nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zulässig; es liegt ein negativer Kompetenzkonflikt vor. 2  Für die

Landgericht Mannheim Beschluss, 23. Feb. 2004 - 4 T 289/03

bei uns veröffentlicht am 23.02.2004

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwetzingen vom 17.10.2003 wie folgt abgeändert: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.