Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 743 Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Jedem Teilhaber gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte.

(2) Jeder Teilhaber ist zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Gegenstands insoweit befugt, als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt wird.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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06.11.2017 09:46

Sind die Ehegatten Eigentümer eines gemeinsamen Hauses, hat grundsätzlich jeder von ihnen das Recht, das Haus mitzubenutzen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
14.07.2016 14:23

Mit der vertraglichen Verpflichtung, Hinterliegern fortwährend die Durchfahrt auf einem Grundstück zu gestatten, entsteht ein Dauerschuldverhältnis mit einer Dauerverpflichtung.
24.05.2012 16:14

eine Regelung der zeitweise begrenzten Nutzung des beim getrennt lebenden Ehegatten verbliebenen Hundes ist unzulässig-OLG Hamm vom 25.11.10-Az:II-10 WF 240/10
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(1) Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu. Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind; die zur Erhaltung notwendigen Maßregeln kann
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published on 17.07.2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 254/08 Verkündet am: 17. Juli 2009 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja TKG § 76 Abs. 2 Satz 4
published on 22.03.2005 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 152/03 Verkündet am: 22. März 2005 Groß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja .
published on 28.01.2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 29/07 vom 28. Januar 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 743 Abs. 1, 745 Abs. 3 Satz 2 Das in § 743 Abs. 1 BGB normierte Recht jedes Teilhabers auf einen - seinem Ante
published on 07.03.2002 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 24/01 vom 7. März 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 25 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1066 a) Die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch läßt das Stim
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