(1) Die Gesellschaft wird durch den Tod eines der Gesellschafter aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt.

(2) Im Falle der Auflösung hat der Erbe des verstorbenen Gesellschafters den übrigen Gesellschaftern den Tod unverzüglich anzuzeigen und, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die seinem Erblasser durch den Gesellschaftsvertrag übertragenen Geschäfte fortzuführen, bis die übrigen Gesellschafter in Gemeinschaft mit ihm anderweit Fürsorge treffen können. Die übrigen Gesellschafter sind in gleicher Weise zur einstweiligen Fortführung der ihnen übertragenen Geschäfte verpflichtet. Die Gesellschaft gilt insoweit als fortbestehend.

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8 Artikel zitieren § 47e BImSchG.

Auflösung, Auseinandersetzung und Beendigung einer GbR

03.02.2022

I. Auflösung, Auseinandersetzung, Vollbeendigung Bei Vorliegen eines gesetzlichen oder vertraglichen Auflösungsgrundes wird die Gesellschaft aufgelöst. Der Zweck der GbR wird dahin geändert, dass nun eine Abwicklung der Gesellschaft bezweckt wird

Insolvenzrecht: Zur Bindung des Insolvenzverwalters an eine Schiedsklausel

09.04.2018

Haben die Parteien eines Vertrages eine Schiedsabrede getroffen und wird über das Vermögen einer der Parteien das Insolvenzverfahren eröffnet, steht der hieraus resultierenden Bindung des Insolvenzverwalters die Bestimmung des § 116 InsO nicht entgegen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht

Gesellschaftsrecht: Insolvenzverfahren nach Tod eines Gesellschafters

11.01.2018

Zur Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Gesellschaftsrecht: Stirbt ein Gesellschafter, darf nur sein Nachfolger die Berichtigung des Grundbuchs bewilligen

04.01.2018

Nach dem Tod eines Gesellschafters einer GbR ist nicht dessen Erbe, sondern der Rechtsnachfolger in den Gesellschaftsanteil berechtigt, die Berichtigung des Grundbuchs zu bewilligen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Insolvenzrecht: Insolvenzverfahren nach Tod eines Gesellschafters

22.11.2017

Zur Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag: Fortsetzung einer GbR im Fall des Todes eines Gesellschafters – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
Insolvenzrecht

Gesellschaftsrecht: Zur Vollstreckung in das Grundstück einer GbR

14.01.2016

Die im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter gelten grundsätzlich auch dann als Gesellschafter der Schuldnerin, wenn diese durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist.

GbR: Insolvenzvermerk im Grundbuch bei GbR-Gesellschafter

22.03.2012

Insolvenzvermerk ist bei Grundstück einer GbR im Falle der Insolvenz eines Gesellschafters eintragungsfähig-OLG Dresden-Beschluss vom 05.10.2011-Az: 17 W 0828/11

Referenzen - Gesetze | § 47e BImSchG

§ 47e BImSchG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 47e BImSchG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Kreditwesengesetz - KredWG | § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung


(1) Im Interesse der Erfüllung der Verpflichtungen der Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere im Interesse der Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte,
§ 47e BImSchG wird zitiert von 1 anderen §§ im Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 728 Auflösung durch Insolvenz der Gesellschaft oder eines Gesellschafters


(1) Die Gesellschaft wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft aufgelöst. Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesel

Referenzen - Urteile | § 47e BImSchG

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 47e BImSchG.

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2009 - XII ZR 92/06

bei uns veröffentlicht am 25.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL XII ZR 92/06 Verkündet am: 25. November 2009 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Nov. 2015 - V ZB 202/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 202/14 vom 19. November 2015 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. November 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Czub und die Ric

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Apr. 2016 - 34 Wx 426/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 10. Dezember 2015 aufgehoben. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Sept. 2015 - 34 Wx 47/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 47/14 Beschluss vom 22.9.2015 34. Zivilsenat ... Grundbuchamt In der Teileigentumsgrundbuchsache Beteiligte: 1) D. - Antragsteller und Beschwerdeführer

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juli 2017 - 34 Wx 123/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 14. März 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 125.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Mai 2017 - 34 Wx 87/17

bei uns veröffentlicht am 22.05.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 17. Januar 2017 unter Einschluss der vorausgegangenen Zwischenverfügung vom 31. März 2016 dahingehend abge

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Okt. 2014 - 34 Wx 176/14

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 17. Januar/26. Februar 2014 in der Fassung des Abhilfebeschlusses vom 23. April 2014 aufgehoben, soweit als Eintragungshinderni

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 13. Aug. 2018 - 3 W 160/16

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - vom 26.07.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Gegenstandswert des Beschwerdever

Bundessozialgericht Urteil, 11. Okt. 2017 - B 6 KA 27/16 R

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor Die Revision des Beigeladenen zu 1. gegen das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 27. April 2016 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2017 - V ZB 136/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 136/16 vom 13. Juli 2017 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 727 Abs. 1; GBO § 22 Abs. 1, § 29 Abs. 1; InsO § 32 Abs. 1 a) Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Recht

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2017 - I ZB 60/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 60/16 vom 29. Juni 2017 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1040 Abs. 1 Satz 2, § 1062 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 116 Die Bestimmung des § 116 InsO steht der Bindu

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 23. Mai 2016 - 12 Wx 28/15

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Bernburg vom 13. Mai 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 500.000,00 €.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Nov. 2015 - V ZB 201/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 201/14 vom 19. November 2015 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 727 Abs. 1; § 1148 Satz 1; ZPO § 727 Abs. 1 Bei der Vollstreckung in das Grundstück e

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 3 KR 2/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesozialgerichts Hamburg vom 1. März 2012 wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Okt. 2012 - VII R 63/11

bei uns veröffentlicht am 23.10.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ein Kreditinstitut, bei welchem die ARGE X (ARGE), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ein Ges