Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 689 Vergütung

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 689 Vergütung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Eine Vergütung für die Aufbewahrung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

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published on 26.01.2018 00:00

Tenor I. Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Geldanlageverträgen mit Verbrauchern zu verwenden oder
published on 24.04.2015 00:00

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.03.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.196,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über de
published on 28.08.2006 00:00

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Juli 2005 - 13 K 1989/04 - geändert, soweit die Klage abgewiesen worden ist. Der Bescheid der Beklagten vom 7. November 2002 und ihr Widerspruchsbeschei
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