Verkehrsrecht

erstmalig veröffentlicht: 12.03.2007, letzte Fassung: 12.03.2007
beiRechtsanwalt für Familienrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts unterstützen wir Sie bundesweit im Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie geblitzt worden sind, Ihnen eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, ein Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird. Ihnen droht ein Bußgeld, ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder gar ein Strafverfahren. Wir verteidigen Sie bei den Amtsgerichten und bei den Ordnungsbehörden.

Bußgeldverfahren

Wir sind mit dem StVG und dem OwiG vertraut,  kennen die Fehlerquellen beim Geschwindigkeitenmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Oftmals sind aber auch formale Fehler, so etwa die Verfolgungsverjährung oder die fehlende Identifizierung des Fahrzeugführers durch die Behörden ausreichend, um die Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister oder ein Führerscheinentzug zu verhindern. Wir vertreten Sie hier bundesweit gegenüber allen Ordnungsbehörden. Sollte es noch notwendig sein, so verteidigen wir Sie bei den Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.

Fahrverbot

Wurde gegen Sie ein Fahrverbot verhängt, so können wir das Fahrverbot abwenden oder aber den Zeitpunkt des Beginns des Fahrverbotes bis auf einen Zeitpunkt verschieben, in dem Ihnen keine Nachteile mehr drohen.

Strafverfahren im Verkehrsrecht

Strafverfahren im Verkehrsrecht haben meist die Entziehung der Fahrerlaubnis, Geld- und Freiheitsstrafen zur Folge. Derartige Verfahren liegen vor, wenn eine Vorladung zur Polizei, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift im Briefkasten liegt. Wir verteidigen Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei den Amtsgerichten. Dort wirken wir auf Ihren Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder aber eine Bewährungsstrafe hin. Wir sind mit der StPO und dem StGB, den Nebengesetzen etwa dem PflVersG vertraut.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, so sind wir Ihnen auch bei der Wiedererteilung behilflich (siehe Fahrerlaubnisrecht).

Ferner unterstützen wir Sie im Verkehrszivilrecht:

Wir kennen uns mit dem StVG aus und regulieren den Verkehrsunfall für Sie gegenüber den KFZ-Haftpflichtversicherungen und bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bei der:
  • Durchsetzung der Schadensersatzforderungen
  • Sicherung der Beweise
  • Feststellung des Schadensumfangs
  • Fragen der Wertminderung
  • Fragen der Reparaturkosten
  • Auswahl eines Gutachters
  • Kosten für Gutachten.
Sie haben möglicherweise das Recht auf:
  • die Wahl der Reparaturwerkstatt
  • die Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • die freie Wahl des Gutachters
  • einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
  • Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet.
 
Bei Körperschäden können Ihnen die folgenden Ansprüche gegen den Schädiger zustehen:
  • Schmerzensgeld, bei Dauerschäden eine Schmerzensgeldrente
  • Ersatz Ihres Verdienstausfalls
  • Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt
  • Kosten der Kurbehandlung
  • Umschulungsmaßnahmen
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Haushaltsführungsschaden
  • Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen.

Im besten Fall haben Sie unseren Fragebogen für Anspruchsteller bei einem Verkehrsunfall im Gepäck und füllen diesen vollständig aus. Das hilft uns, Ihre Interessen zu vertreten und gibt Ihnen die Sicherheit, keine wesentlichen Punkte vergessen zu haben.

Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts trägt zumeist die Rechtschutzversicherung und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet, so dass dem Geschädigten hier keine zusätzlichen Kosten entstehen.
 
Bitte vermeiden Sie
  • vor Ort Ihre Unfallschuld einzugestehen
  • die Abwicklung des Unfalls von Dritten abnehmen zu lassen sowie
  • eine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung z. B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen zu treffen.

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Landgericht Bonn Urteil, 10. März 2015 - 22 KLs-664 Js 5/14-16/14

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Apr. 2018 - 5 S 2105/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

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Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 21. Jan. 2016 - 2 K 505/14

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Apr. 2018 - A 11 S 1729/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. April 2017 – A 2 K 4283/16 – wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. T

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 29. Sept. 2006 - 3 R 6/06

bei uns veröffentlicht am 29.09.2006

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Kläger, der

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Mai 2012 - 11 S 2328/11

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Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2011 - 11 K 2967/10 - ist unwirksam, soweit damit di

Arbeitsgericht Freiburg Außenkammer Lörrach Urteil, 25. Okt. 2011 - 4 Ca 88/11

bei uns veröffentlicht am 25.10.2011

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche und fristlose Kündigung vom 29.04.2011 noch durch die ordentliche Kündigung vom 29.04.2011 zum 31.12.2011 beendet wird.2. Es wird festge

Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 07. Sept. 2017 - C-691/15 P

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Feb. 2004 - 5 S 386/03

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Landgericht Münster Urteil, 01. Juli 2016 - 3 KLs-210 Js 338/14-25/15

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bei uns veröffentlicht am 19.05.2009

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bei uns veröffentlicht am 08.02.2007

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Landgericht Stuttgart Urteil, 07. Aug. 2015 - 24 O 421/14

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bei uns veröffentlicht am 25.07.2007

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Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 07. Feb. 2018 - 15 Ca 1852/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 01.03.2017 nicht beendet wurde.2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.3. Von den Kosten des

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 31. März 2004 - 2 N 2/03

bei uns veröffentlicht am 31.03.2004

Tenor Der Normenkontrollantrag wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. Mai 2014 - 11 S 2224/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17.05.2013 - 11 K 563/12 - geändert.Ziffer 2 der Verfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24.02.2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Okt. 2012 - 2 K 99/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 10.04.2012 für den Ausbau der Eisenbahnunterführung Ernst-Reuter-Allee im Stadtgebiet der Beklagten. 2 Die Ernst-Reuter-Allee ist eine in Ost-West-R