Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 655b Schriftform bei einem Vertrag mit einem Verbraucher

(1) Der Darlehensvermittlungsvertrag mit einem Verbraucher bedarf der schriftlichen Form. Der Vertrag darf nicht mit dem Antrag auf Hingabe des Darlehens verbunden werden. Der Darlehensvermittler hat dem Verbraucher den Vertragsinhalt in Textform mitzuteilen.

(2) Ein Darlehensvermittlungsvertrag mit einem Verbraucher, der den Anforderungen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 nicht genügt oder vor dessen Abschluss die Pflichten aus Artikel 247 § 13 Abs. 2 sowie § 13b Absatz 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht erfüllt worden sind, ist nichtig.

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Darlehensrecht: Zur Wirksamkeit einer erfolgsunabhängigen Nebenentgeltabrede

28.06.2012

und zur Frage, ob der Darlehensvermittler auch die Vergütung angeben muss, die der Darlehensgeber einem weiteren Vermittler versprochen hat-BGH, III ZR 234/11
Anlegerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 13 Darlehensvermittler bei Verbraucherdarlehensverträgen


(1) Ist bei der Anbahnung oder beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags oder eines Vertrags über eine entgeltliche Finanzierungshilfe ein Darlehensvermittler beteiligt, so ist der Vertragsinhalt nach § 6 Abs. 1 um den Namen und die Anschrift

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 13b Besondere Regelungen für Darlehensvermittler bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen


(1) Bei der Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen muss der Darlehensvermittler mit der Unterrichtung nach § 13 Absatz 2 Folgendes zusätzlich mitteilen:1.seine Identität und Anschrift,2.in welches Register er eingetragen wurde, gege

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Bundesgerichtshof Urteil, 01. Feb. 2007 - III ZR 282/05

bei uns veröffentlicht am 01.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 282/05 Verkündet am: 1. Februar 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verha

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2019 - XI ZR 53/18

bei uns veröffentlicht am 09.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 53/18 vom 9. Juli 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:090719BXIZR53.18.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juli 2019 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Grüneb

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2012 - III ZR 106/11

bei uns veröffentlicht am 18.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 106/11 Verkündet am: 18. Oktober 2012 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verh

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2005 - III ZR 397/04

bei uns veröffentlicht am 07.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 397/04 Verkündet am: 7. Juli 2005 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VerbrKG a.F. § 1

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 24. Mai 2016 - L 2 AL 44/14 WA

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsve

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