Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 675 Entgeltliche Geschäftsbesorgung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 und, wenn dem Verpflichteten das Recht zusteht, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, auch die Vorschriften des § 671 Abs. 2 entsprechende Anwendung.

(2) Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.

(3) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken, die von einem Dritten durchgeführt werden, bedarf der Textform.

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16/01/2020 09:19

Ein Rechtsanwalt, der von einem Vorstand einer erkennbar dauernd zahlungsunfähigen oder überschuldeten Genossenschaft den Auftrag eines außergerichtlichen Vergleichs erhält, hat gegenüber den Vorstandsmitgliedern die Pflicht der Belehrung über die Notwendigkeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Rechtsanwalt für Insolvenzrecht Berlin 
05/10/2017 14:41

AGB, die besondere Entgelte beim Bezug von online erworbenen Veranstaltungstickets für den Versand bzw. den Selbstausdruck der Tickets festlegen, sind unwirksam.
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10/08/2017 18:41

Die bloße Beteiligung an einer Bestechung führt nicht zu einer Garantenstellung für die Erfüllung steuerlicher Pflichten des Bestechenden.
25/11/2016 16:17

Zur Wirksamkeit solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 307 I S.1, II Nr. 1 BGB.
Subjectsallgemein
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(1) Der Kommissionär kann die Provision fordern, wenn das Geschäft zur Ausführung gekommen ist. Ist das Geschäft nicht zur Ausführung gekommen, so hat er gleichwohl den Anspruch auf die Auslieferungsprovision, sofern eine solche ortsgebräuchlich ist;

(1) Der Kommissionär kann sich von seiner Verpflichtung, dem Kommittenten Eigentum an bestimmten Stücken zu verschaffen, dadurch befreien, daß er ihm Miteigentum an den zum Sammelbestand einer Wertpapiersammelbank gehörenden Wertpapieren verschafft;
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Der Beauftragte ist berechtigt, von den Weisungen des Auftraggebers abzuweichen, wenn er den Umständen nach annehmen darf, dass der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Der Beauftragte hat vor der Abweichung dem Auftr

(1) Der Auftrag kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden. (2) Der Beauftragte darf nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen ka

Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers. Erlischt der Auftrag, so hat der Beauftragte, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortz

Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat, ist, wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht annimmt, verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Das Gleich
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published on 03/11/2023 11:49

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. Januar 2017 klargestellt, dass Steuerberater, die Jahresabschlüsse für ihre Mandanten erstellen, eine Prüfungs- und Hinweispflicht im Hinblick auf die Fortführungsfähigkeit d
published on 08/12/2022 13:18

Landgericht Berlin Urteil vom 14. April 2021 Az.: 2 O 62/19   In dem Rechtsstreit Z… GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer B…, Straße … … … Berlin - Kläger:in - Prozessbevollmächt
published on 20/10/2022 14:27

  BUNDESGERICHTSHOF Urteil vom 04.11.2002 - Az.: II ZR 224/00   Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das "Teil-Anerkenntnisurteil und Urteil" des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 13. Juli 2000 insoweit aufgehoben
published on 21/09/2021 20:40

Das Berufungsgericht lehnt die begehrte Kürzung des Anwaltshonorars auch in zweiter Instanz und unanfechtbar ab. Das Dienstrecht kenne abgesehen vom seltenen Ausnahmefall des § 628 BGB - meist erfolgt dafür die Kündigung zu sp&aum
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Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat, ist, wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht annimmt, verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn...
(1) Der Auftrag kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden. (2) Der Beauftragte darf nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann, es sei...