(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

(3) (weggefallen)

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 95 BHO

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23 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 95 BHO.

23 Artikel zitieren § 95 BHO.

Arbeitsrecht: Zeit zum An- und Ausziehen vorgeschriebener besonders auffälliger Dienstkleidung muss bezahlt werden

03.04.2018

Hat der Arbeitgeber das Tragen einer besonders auffälligen Dienstkleidung angeordnet, die der Arbeitnehmer im Betrieb an und ab, muss der Arbeitgeber die hierfür erforderliche Zeit bezahlen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: keine Überwachung von Taxifahrern im 3-Minuten-Takt

16.10.2017

Ein Taxiunternehmen kann von einem Taxifahrer nicht verlangen, alle 3 Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

17.08.2017

Maßgeblich für die Beurteilung der Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung ist die Verkehrsanschauung. Besonders beachtenswert sind hierbei die einschlägigen Tarifverträge.

Arbeitsrecht: Vergütung von Mehrarbeit

25.04.2017

Ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag verpflichtet, im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu leisten, folgt allein daraus nicht, dass die Überstunden nicht gesondert vergütet werden

Arbeitslohn: Stundenlohn von 3,40 EUR ist als Hungerlohn sittenwidrig

01.12.2016

Das LAG Berlin-Brandenburg hat über die Klage eines Jobcenters gegen einen Arbeitgeber wegen sittenwidriger Löhne vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes entschieden.

Kündigungsrecht: Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns ist unwirksam

23.07.2015

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie vom Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen wurde.

Mindestlohn: Leistungsbonus wird in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen

02.07.2015

In die Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) kann ein bisher gezahlter Leistungsbonus eingerechnet werden.

Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Stromkostenerstattung für Privatgeräte

23.07.2014

Ein Arbeitnehmer, der private Elektrogeräte an seinem Arbeitsplatz aufstellt, betreibt und beim Arbeitgeber anmeldet, muss auch die hierfür erhobene „Energiepauschale“ selbst tragen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Rückforderung von Aufstockungsbeiträgen bei sittenwidrigem Lohn

26.03.2014

Arbeitgeber, die sittenwidrig geringe Löhne zahlen, sind verpflichtet, dem Jobcenter die an die Arbeitnehmer gezahlten Aufstockungsbeiträge zu erstatten - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Sozialrecht

Kündigungsrecht: Streit um Lohnansprüche berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung

23.01.2014

Wer sich beharrlich weigert, seine Arbeit auszuführen, weil er denkt, er sei nicht ausreichend vergütet, riskiert eine fristlose Kündigung. Ein Irrtum schützt ihn nicht.

Referenzen - Gesetze | § 95 BHO

§ 95 BHO zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 95 BHO wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 33 Übergangsbestimmungen


(1) Bei Benachteiligungen nach den §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder sexuellen Belästigungen nach dem Beschäftigtenschutzgesetz ist das vor dem 18. August 2006 maßgebliche Recht anzuwenden. (2) Bei Benachteiligungen a

Referenzen - Urteile | § 95 BHO

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396 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 95 BHO.

Amtsgericht Rheine Urteil, 24. Sept. 2020 - 14 C 51/20

bei uns veröffentlicht am 21.09.2021

Gegen Ende eines sich über mehrere Jahre hinziehenden und fehlerhaft eingeleiteten und geführten selbständigen Beweisverfahrens über die Ursächlichkeit von Bauarbeiten für Schäden an der eigenen Garage meinte die Be

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Feb. 2019 - XI ZR 562/17

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL XI ZR 562/17 Verkündet am: 19. Februar 2019 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 189/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 189/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 115/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 115/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2019 - VIII ZR 66/18

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 66/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. März 2019 - IV ZR 108/18

bei uns veröffentlicht am 06.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 108/18 vom 6. März 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:060319BIVZR108.18.0 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, den Ri

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Sept. 2011 - I ZR 127/10

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 127/10 Verkündet am: 22. September 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Nov. 2012 - XI ZR 145/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 145/12 Verkündet am: 13. November 2012 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofe

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Nov. 2012 - XI ZR 500/11

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 500/11 Verkündet am: 13. November 2012 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2005 - VIII ZR 121/04

bei uns veröffentlicht am 20.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 121/04 Verkündet am: 20. Juli 2005 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2005 - II ZR 199/03

bei uns veröffentlicht am 25.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 199/03 Verkündet am: 25. Juli 2005 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2012 - 1 StR 45/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 45/11 vom 25. Januar 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StGB § 263 Abs. 1 und 3 Zum Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlic

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2002 - III ZR 58/02

bei uns veröffentlicht am 17.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 58/02 Verkündet am: 17. Oktober 2002 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 812 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2004 - IX ZB 123/03

bei uns veröffentlicht am 22.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 123/03 vom 22. Januar 2004 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 26 Abs. 1 Satz 1, 63; InsVV § 11 Abs. 1 Wird auf einen Eigenantrag des Schuldners, dem

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Aug. 2007 - 5 StR 103/07

bei uns veröffentlicht am 29.08.2007

5 StR 103/07 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 29. August 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bestechlichkeit u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. August 2007, an der teilgenommen haben:

Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2004 - II ZR 50/02

bei uns veröffentlicht am 22.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 50/02 Verkündet am: 22. März 2004 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2004 - VI ZB 64/03

bei uns veröffentlicht am 27.04.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 64/03 vom 27. April 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BRAGO § 4; RVG § 5; BGB § 612; ZPO § 91 Abs. 1; §§ 104 ff. Auch bei Mandaten, die noch nicht unter die Regelung des §

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2001 - III ZR 296/00

bei uns veröffentlicht am 06.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 296/00 Verkündet am: 6. Dezember 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 652 Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2001 - 5 StR 587/00

bei uns veröffentlicht am 26.04.2001

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 266; AO 1977 §§ 370 Abs. 1, 393 Abs. 1 Sätze 2 und 3 1. Die mangelhafte Dokumentation von Zahlungen kann nur dann eine im Sinne des Untreuetatbestandes relevante Vermögensgefährdung b

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juli 2004 - III ZR 355/03

bei uns veröffentlicht am 22.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 355/03 Verkündet am: 22. Juli 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BPflV § 22 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2011 - 3 StR 467/10

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 467/10 vom 18. Januar 2011 in der Strafsache gegen wegen schwerer sexueller Nötigung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf d

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2001 - 5 StR 78/01

bei uns veröffentlicht am 13.06.2001

5 StR 78/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 13. Juni 2001 in der Strafsache gegen wegen Untreue Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juni 2001 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berl

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Feb. 2015 - V ZR 114/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 114/14 Verkündet am: 27. Februar 2015 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 26 Die Be

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2003 - III ZR 37/03

bei uns veröffentlicht am 27.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 37/03 Verkündet am: 27. November 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BPflV § 22 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Jan. 2003 - V ZR 333/01

bei uns veröffentlicht am 31.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 333/01 Verkündet am: 31. Januar 2003 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2003 - IX ZR 181/99

bei uns veröffentlicht am 13.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 181/99 Verkündet am: 13. März 2003 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein EheG a.F. §§ 15a, 17 Abs. 2 (EGBGB n.

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2006 - X ZR 181/03

bei uns veröffentlicht am 26.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 181/03 Verkündet am: 26. September 2006 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2000 - X ZR 185/97

bei uns veröffentlicht am 11.04.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 185/97 Verkündet am: 11. April 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein PatG 1981

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Aug. 2000 - III ZR 158/99

bei uns veröffentlicht am 04.08.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 158/99 Verkündet am: 4. August 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ------------

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2000 - X ZR 223/98

bei uns veröffentlicht am 17.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 223/98 Verkündet am: 17. Oktober 2000 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Rollenan

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 24. Aug. 2016 - 2 Sa 201/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 10.02.2016, Az. 3 Ca 478/15, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revisio

Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Apr. 2019 - 7 U 2876/18

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11.6.2018 (Az.: 24 O 7431/17) wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Dieses Urteil und das an

Oberlandesgericht München Endurteil, 23. Jan. 2019 - 7 U 2822/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 14.07.2017, Az. 23 O 4393/16, wird das Endurteil vom 14.07.2017 in Ziffer 1. wie folgt abgeändert: Die Beklagten zu 2) und 3) werden gesamt

Arbeitsgericht Weiden Endurteil, 13. Jan. 2016 - 3 Ca 834/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 126.488,71 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand

Oberlandesgericht München Endurteil, 25. Okt. 2017 - 15 U 889/17 Rae

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung wird das Endurteil des Landgerichts vom 24.02.2017 (Az. 83 O 2232/16) in Ziffer 1 soweit es den dortigen Beklagten zu 2) (= Beklagter des Berufungsverfahrens) betrifft und im Kostenpunkt abgeändert. Der

Arbeitsgericht München Endurteil, 11. Dez. 2015 - 36 Ca 4986/15

bei uns veröffentlicht am 11.12.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 60.673,00 brutto abzüglich € 11.400,00 netto zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer der Täti

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 03. Dez. 2015 - 5 Sa 453/14

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor Datum: 03.12.2015 7 Ca 1617/13, Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg - Titel: Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Würzburg, Kam

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Apr. 2014 - 18 K 12.6299

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Die Klägerin verfolgt mit der

Landgericht München I Endurteil, 17. Feb. 2016 - 9 O 20894/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreck

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 21. Juli 2015 - 7 Sa 131/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Datum: 21.07.2015 10 Ca 995/14 (Arbeitsgericht Würzburg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 03.03.2015 wird kostenpflichtig zurückgewiese

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 11. Feb. 2015 - 4 Sa 638/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tatbestand Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers für den Monat Oktober 2012. Der am ... 1958 geborene Kläger war ab dem 02.04.2012 auf der Basis des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 16.04.2012 (Kopie Bl. 32

Landgericht München I Endurteil, 18. Mai 2018 - 37 O 8325/17

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten

Oberlandesgericht München Endurteil, 06. Juni 2018 - 7 U 3836/17

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.10.2017 (Az.: 16 HK O 6125/17) aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.650,86 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Pr

Landgericht Bamberg Vorbehaltsurteil, 03. März 2017 - 1 HK O 34/16

bei uns veröffentlicht am 03.03.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 428.209,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.04.2016 zu zahlen. 2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagt

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 02. Aug. 2017 - 8 U 49/17

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Bamberg vom 03.03.2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 28.04.2017 - Az. 1 HK O 34/16 - abgeändert. II. Die Klage wird als im Urkun

Oberlandesgericht Bamberg Endurteil, 03. Feb. 2016 - 3 U 188/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 11.08.2015, Az. 1 HKO 78/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. 3. Die Revi

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 22. März 2017 - 4 Sa 438/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth - Kammer Hof - vom 26.07.2016, Az.: 3 Ca 889/15, wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. T

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 21. März 2017 - 7 Sa 461/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 02.09.2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Parteien streite

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Sept. 2015 - AN 1 K 14.00908

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 1 K 14.00908 Im Namen des Volkes Urteil 1. Kammer vom 1. September 2015 Sachgebiets-Nr.: 1334/99 Hauptpunkte: - (abgelehnte) Anerkennun

Landgericht Bamberg Endurteil, 09. Feb. 2018 - 3 S 77/17

bei uns veröffentlicht am 09.02.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Amtsgerichts Bamberg vom 30.08.2017, Az. 0105 C 136/17, abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.397,97 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozen