Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 612 Vergütung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

(3) (weggefallen)

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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03/04/2018 12:39

Hat der Arbeitgeber das Tragen einer besonders auffälligen Dienstkleidung angeordnet, die der Arbeitnehmer im Betrieb an und ab, muss der Arbeitgeber die hierfür erforderliche Zeit bezahlen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
16/10/2017 11:11

Ein Taxiunternehmen kann von einem Taxifahrer nicht verlangen, alle 3 Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
17/08/2017 14:53

Maßgeblich für die Beurteilung der Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung ist die Verkehrsanschauung. Besonders beachtenswert sind hierbei die einschlägigen Tarifverträge.
25/04/2017 10:40

Ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag verpflichtet, im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu leisten, folgt allein daraus nicht, dass die Überstunden nicht gesondert vergütet werden
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(1) Bei Benachteiligungen nach den §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder sexuellen Belästigungen nach dem Beschäftigtenschutzgesetz ist das vor dem 18. August 2006 maßgebliche Recht anzuwenden. (2) Bei Benachteiligungen a
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published on 21/09/2021 20:18

Gegen Ende eines sich über mehrere Jahre hinziehenden und fehlerhaft eingeleiteten und geführten selbständigen Beweisverfahrens über die Ursächlichkeit von Bauarbeiten für Schäden an der eigenen Garage meinte die Be
published on 19/02/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL XI ZR 562/17 Verkündet am: 19. Februar 2019 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 20/02/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 189/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH
published on 20/02/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 115/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH
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