Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1930 Rangfolge der Ordnungen
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist.
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published on 27/10/2016 00:00
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Geschäftswert: 95.000,00 €
1G r ü n d e
2I.
3Der Erblasser wurde am 4. Oktober 1944 geboren. Er trug zunächst den Namen J. F. R.. Am 18. November 1944 heiratete seine Mutter
published on 26/07/2016 00:00
Gründe
1
Die zulässige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 10. Kammer - vom 23. Mai 2016 hat in der Sache keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die begehrte Änderung des angefochtenen Bes
published on 25/04/2013 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 30. November 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
1 Im Streit ist die Zahlung von Kosten für die Bestattung des Sohn
published on 07/11/2011 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarlouis vom 18.8.2011 (Az. 3 VI 371/11) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwer
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