Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2210 Dreißigjährige Frist für die Dauervollstreckung

Eine nach § 2209 getroffene Anordnung wird unwirksam, wenn seit dem Erbfall 30 Jahre verstrichen sind. Der Erblasser kann jedoch anordnen, dass die Verwaltung bis zum Tode des Erben oder des Testamentsvollstreckers oder bis zum Eintritt eines anderen Ereignisses in der Person des einen oder des anderen fortdauern soll. Die Vorschrift des § 2163 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 28 Vererbung des Urheberrechts


(1) Das Urheberrecht ist vererblich. (2) Der Urheber kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen. § 2210 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2209 Dauervollstreckung


Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung zuzuweisen; er kann auch anordnen, dass der Testamentsvollstrecker die Verwaltung nach der Erledigung der ihm sonst

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2163 Ausnahmen von der dreißigjährigen Frist


(1) Das Vermächtnis bleibt in den Fällen des § 2162 auch nach dem Ablauf von 30 Jahren wirksam:1.wenn es für den Fall angeordnet ist, dass in der Person des Beschwerten oder des Bedachten ein bestimmtes Ereignis eintritt, und derjenige, in dessen Per

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2007 - IV ZR 275/06

bei uns veröffentlicht am 05.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 275/06 Verkündetam: 5.Dezember2007 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Mai 2009 - V ZB 176/08

bei uns veröffentlicht am 14.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 176/08 vom 14. Mai 2009 Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 2044 Abs. 1, 2204 Abs.1, 2211, 2214, 751; ZVG § 180 Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers schließt die Anordnung der Verste

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juli 2012 - V ZR 122/11

bei uns veröffentlicht am 06.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 122/11 Verkündet am: 6. Juli 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 16. Dez. 2014 - 11 WF 1415/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 30.09.2014 wird zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Verfahrenswert für das Beschwerd

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 08. Nov. 2016 - I-3 Wx 47/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe an das Grundbuchamt zurückverwiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3D

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 16. Juli 2015 - 10 U 38 / 14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 27.03. 2014 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläge

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 09. Juli 2014 - 3 Wx 15/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schleswig vom 20. Januar 2014 wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahr

Landgericht Bielefeld Urteil, 27. März 2014 - 6 O 545/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1Tatbestand: 2Der Kläger (geb

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Juni 2013 - II R 10/11

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde im notariell beurkundeten Erbvertrag ihrer Großeltern vom 21. November 1975 von dem länger lebenden G

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 19. Sept. 2008 - 3 Wx 98/03

bei uns veröffentlicht am 19.09.2008

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. werden die Beschlüsse des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Eutin vom 20. Mai 2003 und des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 14. Oktober 2003 aufgehoben.

Landgericht Heidelberg Urteil, 13. Mai 2008 - 2 O 392/07

bei uns veröffentlicht am 13.05.2008

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Hilfs-Drittwiderklage wird als unzulässig abgewiesen. 3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten der Hilfs-Drittwiderklage, welche der Beklagte selbst trägt.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 17. März 2006 - 3 R 2/05

bei uns veröffentlicht am 17.03.2006

Tenor Die Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 21. Januar 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes – 4 K 156/03 – wird zurückgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben; die außergerichtlichen Kosten

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Sept. 2004 - 14 Wx 73/03

bei uns veröffentlicht am 15.09.2004

Tenor 1. Die weitere Beschwerde des Beteiligten Nr. 4 gegen den Beschluß des Landgerichts Offenburg vom 23.07.2003 - 4 T 232/01 - wird mit der Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, daß das Notariat Offenburg 1 - Nachlaßgericht - angewiesen wird, d

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 06. Aug. 2004 - 14 U 205/02

bei uns veröffentlicht am 06.08.2004

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Offenburg vom 15.10.2002 - 2 O 370/01 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Es wird festgestellt, daß a) der Bekla

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(1) Das Vermächtnis bleibt in den Fällen des § 2162 auch nach dem Ablauf von 30 Jahren wirksam:1.wenn es für den Fall angeordnet ist, dass in der Person des Beschwerten oder des Bedachten ein bestimmtes Ereignis eintritt, und derjenige, in dessen Person das...