Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2018 Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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30.10.2017 10:10

Wer zum Todeszeitpunkt gemeinsam mit dem Erblasser lebte, ist zur Auskunft über erbschaftlichen Geschäfte und den Verbleib der Erbschaftsgegenstände verpflichtet – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
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28.01.2016 17:16

Hat der Fiskus Besitz von der Erbschaft genommen, kann der Erbe nicht nur verlangen, dass der Nachlass herausgegeben wird. Es steht ihm auch ein Zinsanspruch zu.
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(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,1.Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen,2.Herausgabeansprüche
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published on 23.11.2012 00:00

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published on 16.07.2009 00:00

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 158/03 Verkündet am: 12. Dezember 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
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