Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2296 Vertretung, Form des Rücktritts
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
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2 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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09/04/2015 12:50
Soll ein gemeinschaftliches Testament auch für den Fall der Ehescheidung gelten, so lässt dies keinen Schluss darauf zu, dass die Verfügung auch für den Fall der Wiederverheiratung fortbestehen sollte.
SubjectsFamilienrecht
24/05/2012 16:21
auch wirksam, wenn die Ehefrau den Beitritt erst sechs Jahre nach Errichtung des Testaments erklärt-OLG München vom 01.12.11-Az:31 Wx 249/10
SubjectsTestament
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Der Widerruf einer Verfügung, die mit einer Verfügung des anderen Ehegatten in dem in § 2270 bezeichneten Verhältnis steht, erfolgt bei Lebzeiten der Ehegatten nach den für den Rücktritt von einem Erbvertrag geltenden Vorschrift des § 2296. Durch
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8 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 12/01/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 230/09 Verkündetam: 12.Januar2011 Bott Justizhauptsekretärin alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB
published on 21/10/2016 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 16. August 2016 aufgehoben.
Gründe
I. Im Wohnungsgrundbuch ist seit 1997 die am 16.1.2015 versto
published on 06/06/2016 00:00
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lübeck vom 13. November 2015 wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerde
published on 25/05/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 205/15 Verkündet am: 25. Mai 2016 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 2285 D
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