Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2078 Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung

(1) Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde.

(2) Das Gleiche gilt, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist.

(3) Die Vorschrift des § 122 findet keine Anwendung.

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Erbschein: Wird ein Pflichtteilsberechtigter übergangen, kann das Testament angefochten werden

30.06.2016

Ein Testament kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat.
Testament

Erbrecht: Zur Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments nach Wiederheirat

09.04.2015

Soll ein gemeinschaftliches Testament auch für den Fall der Ehescheidung gelten, so lässt dies keinen Schluss darauf zu, dass die Verfügung auch für den Fall der Wiederverheiratung fortbestehen sollte.
Familienrecht

Gemeinschaftliches Testament: Beitritt eines Ehegatten zum Testament des anderen

24.05.2012

auch wirksam, wenn die Ehefrau den Beitritt erst sechs Jahre nach Errichtung des Testaments erklärt-OLG München vom 01.12.11-Az:31 Wx 249/10
Testament

Ehegattentestament: Auslegung einer Wiederverheiratungsklausel

28.11.2011

Eine solche Klausel kann der überlebende Ehegatte nicht ignorieren oder umgehen - OLG Hamm vom 31.05.11 - Az: I-15 W 360/10
Testament

Erbrecht: Jahresfrist für Anfechtung eines Erbvertrags

05.08.2011

Die Jahresfrist für die Anfechtung eines Erbvertrags beginnt in den Fällen des Irrtums über den Eintritt ode
Familienrecht

Erbvertrag: Rücktritt von einem Pflegevertrag

28.11.2010

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2080 Anfechtungsberechtigte


(1) Zur Anfechtung ist derjenige berechtigt, welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde. (2) Bezieht sich in den Fällen des § 2078 der Irrtum nur auf eine bestimmte Person und ist diese anfechtungsberecht

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2281 Anfechtung durch den Erblasser


(1) Der Erbvertrag kann auf Grund der §§ 2078, 2079 auch von dem Erblasser angefochten werden; zur Anfechtung auf Grund des § 2079 ist erforderlich, dass der Pflichtteilsberechtigte zur Zeit der Anfechtung vorhanden ist. (2) Soll nach dem Tode de

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2285 Anfechtung durch Dritte


Die in § 2080 bezeichneten Personen können den Erbvertrag auf Grund der §§ 2078, 2079 nicht mehr anfechten, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers zur Zeit des Erbfalls erloschen ist.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden


(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere od

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2010 - IV ZR 30/10

bei uns veröffentlicht am 05.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 30/10 vom 5. Oktober 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 2295, 323 Ist mit einem Erbvertrag, durch den der Erblasser den Bedachten zum Erben bestimmt, ein gegenseitiger Vertrag u

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2012 - IV ZR 177/11

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 177/11 vom 12. September 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2003 - IV ZR 438/02

bei uns veröffentlicht am 26.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 438/02 Verkündet am: 26. November 2003 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ______

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2008 - IV ZR 32/06

bei uns veröffentlicht am 20.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 32/06 Verkündetam: 20.Februar2008 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. März 2011 - IV ZB 16/10

bei uns veröffentlicht am 09.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 16/10 vom 9. März 2011 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 2078 Abs. 2, 2283 Abs. 2 Die Jahresfrist für die Anfechtung eines Erbvertrages nach § 2283 Abs. 2 BGB beginnt in den F

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2003 - IV ZB 28/02

bei uns veröffentlicht am 02.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 28/02 vom 2. April 2003 in der Nachlaßsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ BGB § 2077 § 2077 BGB ist auf die Erbeinsetzung von Schwiegerkindern nicht entsprechend anwendbar. BGH, Beschluß vo

Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Jan. 2017 - 31 Wx 234/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Amtsgerichts Dillingen a. d. Donau - Nachlassgericht - vom 23.05.2016 aufgehoben. Gründe I. 1. Der am ...2000 verstorbene Erblasser war ki

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Nov. 2016 - 31 Wx 224/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor 1. Die Beschwerden der Beteiligten zu 2 und 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Nachlassgericht - vom 10.5.2016 werden zurückgewiesen. 2. Die Beteiligten zu 2 und 3 haben die dem Beteiligten zu 1 im Beschwerd

Oberlandesgericht München Endurteil, 23. Nov. 2016 - 3 U 796/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Endurteil des Landgerichts Traunstein, Az.: 8 O 2940/14, vom 19.01.2016 aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1) und 2) je einen Betrag in Höhe von

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Feb. 2015 - 31 Wx 427/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lindau vom 16.10.2014 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 150.000,00 Euro festgesetzt. Gründe

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 22. Dez. 2016 - 2 U 10/16

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.1.2016 abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Erbengemeinschaft nach Frau ....................., geborene ........., bestehend aus dem Kläger, den Beklag

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Mai 2016 - IV ZR 205/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 205/15 Verkündet am: 25. Mai 2016 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 2285 D

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 22. Feb. 2016 - 2 Wx 12/16 2 Wx 20/16 2 Wx 52/16 2 Wx 53/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor Die weiteren Beschwerden des Beteiligten zu 2) vom 14.01.2016 (2 Wx 12/16), der Beteiligten zu 10) vom 21.01.2016 (2 Wx 20/16) der Beteiligten zu 15) vom 01.02.2016 (2 Wx 52/16) sowie des Beteiligten zu 16) vom 10.02.2016 (2 Wx 53/16) gegen de

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Dez. 2015 - I-3 Wx 285/14

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 9. Dez. 2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg – Nachlassgericht – vom 10. Nov. 2014 – 42a VI 215/14 – geändert. Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1) den beantragten

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 07. Dez. 2015 - 3 Wx 108/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 07.09.2015 geändert: Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 3) vom 01./02.07.2015 wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Erbsche

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 19. März 2015 - 19 U 134/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn - Einzelrichter - vom 4. September 2014, Az.: 3 O 32/14 I, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfah

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 18. März 2015 - 2 W 5/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 5.12.2014 wird zurückgewiesen. Der Beteiligten zu 1. hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und den übrigen Beteiligte

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 13. März 2015 - 12 Wx 62/14

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den die beantragte Grundbuchberichtigung zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamtes - Eisleben vom 17. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahren

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Okt. 2014 - 15 W 14/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) vom 09.04.2013 wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Der Geschäftswert wird auf 150.000 € festgesetzt. Die Rech

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 27. März 2014 - I-3 Wx 54/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die  Rechtsmittel werden kostenpflichtig zurückgewiesen. Wert der Rechtsmittel: jeweils bis 30.000,- Euro 1G r ü n d e: 2I. 3Die am 18. Januar 2011 verstorbene Erblasserin war die Ehefrau des am 24. Dezember 2012 verstorbenen Beteiligten zu 2

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 05. Juni 2009 - 3 W 47/09

bei uns veröffentlicht am 05.06.2009

Tenor 1. Die weitere Beschwerde der Verfahrensbeteiligten gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 07.04.2009 wird zurückgewiesen. 2. Die Verfahrensbeteiligte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Gegenstandswert für das

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(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte...