Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1931 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

(1) Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde.

(2) Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.

(3) Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.

(4) Bestand beim Erbfall Gütertrennung und sind als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des Erblassers berufen, so erben der überlebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen; § 1924 Abs. 3 gilt auch in diesem Falle.

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Erbrecht: Anfechtung einer Erbschaft bei überschuldetem Nachlass

21.09.2017

Hat ein Erbe den Nachlass unter falschen Vorstellungen über dessen Zusammensetzung angenommen, kann die Annahme angefochten werden.
allgemeines

Erbrecht: Zur Anwendung deutschen Rechts bei Ehegüterstatus

17.07.2015

Findet auf den Güterstand deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien deutsches Recht Anwendung, so richten sich Ausgleichsansprüche aus einer Ehegatteninnengesellschaft ebenfalls nach deutschem Recht.
allgemeines

Schwedischer Erblasser: Keine Erhöhung der Erbquote nach deutschem Güterrecht

28.04.2010

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1318 Folgen der Aufhebung


(1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. (2) Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendung1.zugunsten eines Ehegatten, der bei Verstoß gegen die
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung


(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. (3) An die Stelle eines zur

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1371 Zugewinnausgleich im Todesfall


(1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1926 Gesetzliche Erben dritter Ordnung


(1) Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Großeltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen. (3) Lebt zur Zeit des Erbfalls von einem Großelter

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2002 - XII ZR 259/01

bei uns veröffentlicht am 06.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 259/01 vom 6. November 2002 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. November 2002 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Gerber, Prof. Dr. Wagenitz, Fuchs

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2004 - IV ZR 174/03

bei uns veröffentlicht am 27.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 174/03 Verkündet am: 27. Oktober 2004 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB § 2042 Anteile

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2003 - XII ZR 29/00

bei uns veröffentlicht am 05.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL XII ZR 29/00 Verkündet am: 5. Februar 2003 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2006 - XII ZR 137/04

bei uns veröffentlicht am 20.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 137/04 Verkündet am: 20. Dezember 2006 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Oberlandesgericht München Endbeschluss, 18. Juli 2018 - 12 UF 202/18

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Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts Miesbach vom 21.12.2017 in Ziffer 1 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Antragsgegner werden gesamtschuldnerisch verpflichtet, an die Antra

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Dez. 2017 - M 15 K 17.841

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung

Landgericht München II Endurteil, 16. Feb. 2018 - 13 O 446/18

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor 1. Wegen Pflichtteilsforderung in Höhe von 106.500,00 € nebst einer Kostenpauschale von 10.000,00 € wird der dingliche Arrest in das Vermögen der Antragsgegnerin angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin hat die Kost

Europäischer Gerichtshof Urteil, 01. März 2018 - C-558/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 1. März 2018 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Erbsachen und Europäisches Nachlasszeugnis

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Feb. 2017 - 17 WF 22/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 bis 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 28.12.2016, Az. 12 F 2383/16, in Ziff. 3 (Verfahrenswertfestsetzung) dahingehend abgeändert, dass der Wert des Verfahrens

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2017 - XII ZB 544/15

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 544/15 vom 18. Januar 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ Abs. 2 Nr. 1; 59 Abs. 1, 172, 184 Abs. 3 a) Nach Aufhebung und Zurückverweisung an das Ausgangs

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Jan. 2017 - 11 K 3976/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob und ggf. in welchem Umfang die Klägerin hinsichtlich der von ihr nach dem Ableben ihres Vaters er

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Jan. 2017 - 11 K 3977/13

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob und ggf. in welchem Umfang die Klägerin hinsichtlich der von ihr nach dem Ableben ihres Vaters er

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 27. Okt. 2016 - 10 U 61/07

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1) bis 4) wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 31.05.2007 – 9 O 258/00 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagten zu 1) bis 4) werden verurteilt

Landgericht Köln Urteil, 21. Okt. 2016 - 7 O 188/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 24. Juni 2014 verstorbenen deutschen Staatsangehörigen G, geb. am 02.12.1949, zuletzt wohnhaft O-Straße, 50735 Köln, zu erteilen, und zwar durch Vorlage

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Juli 2016 - 1 O 83/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 10. Kammer - vom 23. Mai 2016 hat in der Sache keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die begehrte Änderung des angefochtenen Bes

Landgericht Bonn Schlussurteil, 17. Juni 2016 - 1 O 388/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor Die Klage wird auf der dritten Stufe als unzulässig abgewiesen. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 55.352,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.03.2015 zu zahlen. Die we

Landgericht Saarbrücken Urteil, 11. Dez. 2015 - 10 S 112/15

bei uns veröffentlicht am 11.12.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 03.07.2015 - 37 C 74/15 (08) - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Dieses Urteil und das Urteil des Amt

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juni 2015 - IV ZR 69/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR69/14 Verkündet am: 10. Juni 2015 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EGBGB a.F. Art. 28 (Fassung bis zum 1

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 20. März 2015 - I-7 U 55/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 23.01.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil und das angefochtene Urte

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 24. Nov. 2014 - 1 T 288/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2014

Gründe I. 1 Der Antragsteller und Beschwerdeführer ist Zahnarzt. Er war vom 23.01.1986 bis zu deren Tod am 14.07.2013 mit der Erblasserin verheiratet, die als Zahnarzthelferin in einer anderen Praxis beschäftigt war. Die Eheleute lebten im

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Beschluss, 30. Sept. 2014 - 3a IN 354/14 Sp

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Gründe 1 Der Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist unzulässig. Der Antragsteller hat seine Antragsberechtigung als Erbe nach § 317 Abs. 1 InsO nicht durch die Vorlage eines Erbscheins nachgewiesen. Das Gericht hat mit seiner Ver

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 19. Aug. 2014 - 2 Wx 213/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 26.05.2014 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Düren vom 28.04.2014, 80 VI 86/14, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die B

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 21. Feb. 2014 - 2 Wx 30/14 und 2 Wx 43/14

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 11.10.2013 betreffend den beweglichen Nachlass (Beschwerdeverfahren 2 Wx 30/14) werden der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 06.09.2013, 700B VI 1971/12, teilweise abgeändert und die Tatsache

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 12. Feb. 2014 - 2 Wx 25/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 06.11.2013 wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Aachen vom 03.05.2013 - 704 VI 24/11 – aufgehoben. Die Sache wird zur Entscheidung über den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1)

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 11. Feb. 2014 - 2 Wx 245/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach vom 02.09.2013 - 40 VI 564/13 – aufgehoben. Die Tatsachen, die zur Erteilung des mit der notariellen Urkunde vom 00.00.0000 (URNR. 0000/0000 des No

Sozialgericht Detmold Urteil, 13. Aug. 2013 - S 8 SO 379/11

bei uns veröffentlicht am 13.08.2013

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 04.08.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.12.2011 verurteilt, der Klägerin eine Beihilfe zu den Bestattungskosten für die Bestattung ihres Ehemannes W H in Höhe von 1506,12 Eu

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 12. Dez. 2012 - 5 W 406/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 13.04.2012 - 18 VI 2174/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe I. Der Beschwerdeführer beantragte durch Anwaltsschriftsatz vom 21.12.2010

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Apr. 2011 - L 13 R 203/11

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch in der Berufungsinstanz nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten i

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07

bei uns veröffentlicht am 21.07.2010

Tenor 1. § 16 Absatz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 378) ist vom Inkrafttreten des Gesetz

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 18. März 2009 - 15 UF 241/08

bei uns veröffentlicht am 18.03.2009

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 35.991,22 EUR zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszins seit 30.07.2005 zu zahlen. 2. Es verbleibt bei der Koste

Landgericht Kiel Urteil, 12. Feb. 2007 - 6 O 267/00

bei uns veröffentlicht am 12.02.2007

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.761,54 € zu zahlen zuzüglich Kosten in Höhe von 107,35 € und Zinsen in Höhe von 5,4 % auf 20.451,68 € vom 19. Juli 1999 bis zum 21. Mai 2003 sowie in Höhe von 4 % auf weitere 62.240,74 € vom 1

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 19. Jan. 2007 - 3 V 235/06

bei uns veröffentlicht am 19.01.2007

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Erbschaftsteuer-bescheides. 2 Der Antragsteller begründete mit dem Erblasser, Herrn ..., der 2005 verstarb, 2001 eine Leben

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 08. März 2005 - 8 W 96/04

bei uns veröffentlicht am 08.03.2005

Tenor 1. Auf die weitere Beschwerde des Antragsgegners werden der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 26.2.2004 und der Beschluss des Notariats III Ellwangen - Nachlassgericht - vom 25.10.2002

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Sept. 2004 - 10 K 116/01

bei uns veröffentlicht am 30.09.2004

Tatbestand   1  (Überlassen von Datev) 2  Die Kläger begehren die Anerkennung weiterer Sonderausgaben. 3  Die Kläger werden als Ehegatten gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.

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(1) Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Großeltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen. (3) Lebt zur Zeit des Erbfalls von einem Großelternpaar der...
(1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im...
(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. (3) An die Stelle eines zur Zeit des...