Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2349 Erstreckung auf Abkömmlinge

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Verzichtet ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht, so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auf seine Abkömmlinge, sofern nicht ein anderes bestimmt wird.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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04.06.2015 11:02

Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben.
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published on 27.06.2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 239/10 Verkündet am: 27. Juni 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 2309
published on 31.08.2016 00:00

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 3. Aug. 2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Ratingen vom 23. Juni 2015 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Wert des Streitgegenstandes: 29.000 € 1G r ü n d e 2I. 3Die Beteilig
published on 24.08.2015 00:00

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Paderborn vom 18. August 2014 wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 2. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergeri
published on 22.07.2014 00:00

Tenor Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Beteiligten zu 1) vom 28.11.2013 auf Erteilung eines Erbscheins, der ihn als  Alleinerben ausweist, erforderlich sind, werden für festgestellt eracht
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