Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1979 Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1979 Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Erben müssen die Nachlassgläubiger als für Rechnung des Nachlasses erfolgt gelten lassen, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreiche.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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2 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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03/07/2009 12:03
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsInsolvenzrecht
01/07/2009 10:41
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsInsolvenzrecht
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3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Masseverbindlichkeiten sind außer den in den §§ 54, 55 bezeichneten Verbindlichkeiten: 1. die Aufwendungen, die dem Erben nach den §§ 1978, 1979 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Nachlaß zu ersetzen sind;2. die Kosten der Beerdigung des Erblas
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Macht der Erbe von dem ihm nach § 1990 zustehenden Recht Gebrauch, so finden auf seine Verantwortlichkeit und den Ersatz seiner Aufwendungen die Vorschriften der §§ 1978, 1979 Anwendung.
(2) Die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Rech
(1) Der Nachlassverwalter hat den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass zu berichtigen.
(2) Der Nachlassverwalter ist für die Verwaltung des Nachlasses auch den Nachlassgläubigern verantwortlich. Die Vorschrifte
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 29/10/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 65/15 vom 29. Oktober 2015 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 44 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Die Aufstellung des geringsten Gebots und damit auch des Bargebo
published on 27/08/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I I Z B 133 / 1 2 vom 27. August 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1836 e, 1908 Abs. 1 Satz 1, 2174, 2311; SGB XII § 102 a) Der Wert des Nachlasses im Sinn de
published on 11/05/2006 00:00
Tatbestand
1
Streitig ist, ob der Kläger als Alleinerbe seines Vaters für dessen Haftungsschulden unbeschränkt, d. h. sowohl mit dem Nachlassvermögen als auch mit seinem übrigen Vermögen haftet.
2
1. De
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