Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1957 Wirkung der Anfechtung
(1) Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung, die Anfechtung der Ausschlagung gilt als Annahme.
(2) Das Nachlassgericht soll die Anfechtung der Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen war. Die Vorschrift des § 1953 Abs. 3 Satz 2 findet Anwendung.

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Erbrecht: Anfechtung einer Erbschaft bei überschuldetem Nachlass
21.09.2017
Hat ein Erbe den Nachlass unter falschen Vorstellungen über dessen Zusammensetzung angenommen, kann die Annahme angefochten werden.
Erbrecht: Zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum
11.08.2016
Ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum kann vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig davon ausgeht, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen.
Erbrecht: Zur Anfechtung der Anfechtungserklärung
17.07.2015
Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist gelten die Fristen des § 121 BGB.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1953 Wirkung der Ausschlagung
(1) Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt.
(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt

4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 23 MarkenG.
Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2006 - IV ZB 39/05
bei uns veröffentlicht am 05.07.2006
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 39/05 vom 5. Juli 2006 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHZ: ja _____________________ BGB §§ 119 Abs. 1, 1954 Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichttei
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Juli 2016 - 1 O 83/16
bei uns veröffentlicht am 26.07.2016
Gründe
Die zulässige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 10. Kammer - vom 23. Mai 2016 hat in der Sache keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die begehrte Änderung des angefochtenen Beschlu
Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - IV ZR 387/15
bei uns veröffentlicht am 29.06.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 387/15 Verkündet am: 29. Juni 2016 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2015 - IV ZB 39/14
bei uns veröffentlicht am 10.06.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB39/14 vom 10. Juni 2015 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1954, 1956, 121 Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäum