Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1957 Wirkung der Anfechtung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung, die Anfechtung der Ausschlagung gilt als Annahme.
(2) Das Nachlassgericht soll die Anfechtung der Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen war. Die Vorschrift des § 1953 Abs. 3 Satz 2 findet Anwendung.
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21/09/2017 16:18
Hat ein Erbe den Nachlass unter falschen Vorstellungen über dessen Zusammensetzung angenommen, kann die Annahme angefochten werden.
Subjectsallgemeines
11/08/2016 11:11
Ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum kann vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig davon ausgeht, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen.
SubjectsErbausschlagung
17/07/2015 12:40
Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist gelten die Fristen des § 121 BGB.
SubjectsErbausschlagung
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(1) Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt.
(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 05/07/2006 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 39/05 vom 5. Juli 2006 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHZ: ja _____________________ BGB §§ 119 Abs. 1, 1954 Die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen als Alleinerbe eingesetzten Pflichttei
published on 26/07/2016 00:00
Gründe
1
Die zulässige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 10. Kammer - vom 23. Mai 2016 hat in der Sache keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die begehrte Änderung des angefochtenen Bes
published on 29/06/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 387/15 Verkündet am: 29. Juni 2016 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 10/06/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB39/14 vom 10. Juni 2015 in der Nachlasssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1954, 1956, 121 Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäum
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Annotations
(1) Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt.
(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem...