Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2139 Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2139 Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Mit dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein, und fällt die Erbschaft dem Nacherben an.

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published on 23/11/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 12/11 vom 23. November 2012 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HöfeO § 8 Abs. 1 aF; BGB § 2100, § 242 D a) Eine landwirtschaftliche Besitzung, die im Zeitpunkt des E
published on 17/03/2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 144/08 Verkündet am: 17. März 2010 Heinekamp, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 05/01/2017 00:00

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 4 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2016 aufgehoben. Gründe I. Im Grundbuch war Leonore B. als Inhaberin von Mite
published on 28/11/2017 00:00

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 24. März 2017 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Augsburg - Grundbuchamt - wird angewiesen, den im Verbund gestellten Eint
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