Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2019 Unmittelbare Ersetzung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Als aus der Erbschaft erlangt gilt auch, was der Erbschaftsbesitzer durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft erwirbt.

(2) Die Zugehörigkeit einer in solcher Weise erworbenen Forderung zur Erbschaft hat der Schuldner erst dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er von der Zugehörigkeit Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 finden entsprechende Anwendung.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Was auf Grund eines zum Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erworben wird, das sich auf den Nachlass bezieht, gehört zum Nachlass. Auf ein
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Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder dass die Forderung erst nach der Er
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published on 16/07/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 118/08 Verkündet am: 16. Juli 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 82 Ist nach der Er
published on 12/12/2003 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 158/03 Verkündet am: 12. Dezember 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
published on 25/05/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 99/15 vom 25. Mai 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:250516BIIIZR99.15.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Mai 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann sowie die Richter Hucke,
published on 02/06/2008 00:00

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 20.12.2006 - 10 O 92/06 - wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagten werden - gemäß Antrag 1a) - gemeinschaftlich verurteilt, die im Gru
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