(1) Als aus der Erbschaft erlangt gilt auch, was der Erbschaftsbesitzer durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft erwirbt.

(2) Die Zugehörigkeit einer in solcher Weise erworbenen Forderung zur Erbschaft hat der Schuldner erst dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er von der Zugehörigkeit Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 finden entsprechende Anwendung.

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§ 7 BGG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 7 BGG wird zitiert von 1 anderen §§ im Behindertengleichstellungsgesetz.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2041 Unmittelbare Ersetzung


Was auf Grund eines zum Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erworben wird, das sich auf den Nachlass bezieht, gehört zum Nachlass. Auf ein
§ 7 BGG zitiert 1 andere §§ aus dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 406 Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger


Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder dass die Forderung erst nach der Er

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 7 BGG.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08

bei uns veröffentlicht am 16.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 118/08 Verkündet am: 16. Juli 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 82 Ist nach der Er

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2003 - V ZR 158/03

bei uns veröffentlicht am 12.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 158/03 Verkündet am: 12. Dezember 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2016 - III ZR 99/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 99/15 vom 25. Mai 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:250516BIIIZR99.15.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Mai 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann sowie die Richter Hucke,

Oberlandesgericht Stuttgart Entscheidung, 02. Juni 2008 - 5 U 42/07

bei uns veröffentlicht am 02.06.2008

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 20.12.2006 - 10 O 92/06 - wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagten werden - gemäß Antrag 1a) - gemeinschaftlich verurteilt, die im Gru