Finanzgerichtsordnung - FGO | § 135
Finanzgerichtsordnung - FGO | § 135
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}



Finanzgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Der unterliegende Beteiligte trägt die Kosten des Verfahrens.
(2) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen demjenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat.
(3) Dem Beigeladenen können Kosten nur auferlegt werden, soweit er Anträge gestellt oder Rechtsmittel eingelegt hat.
(4) Die Kosten des erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrens können der Staatskasse auferlegt werden, soweit sie nicht durch das Verschulden eines Beteiligten entstanden sind.
(5) Besteht der kostenpflichtige Teil aus mehreren Personen, so haften diese nach Kopfteilen. Bei erheblicher Verschiedenheit ihrer Beteiligung kann nach Ermessen des Gerichts die Beteiligung zum Maßstab genommen werden.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

4 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

Languages
EN, DE
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DERechtsanwalt

Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
Languages
EN, FR, {{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

136 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
moreResultsText
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

12/05/2020 05:40
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Unternehmer, auch wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden hat, liegt keine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) vor. Der externe Datenschutzbeauftragte ist daher gewerbesteuerpflichtig und – bei Überschreiten bestimmter Gewinngrenzen – auch buchführungspflichtig – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

17/04/2020 08:48
Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

04/11/2019 05:48
Unter gewissen Voraussetzungen können Familienheime vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Eine Bedingung ist, dass der Erwerber die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Mit diesem Kriterium hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) nun näher befasst – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin

25/10/2019 05:33
Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine ärztliche Verordnung vorlegt. Pauschale ärztliche Bescheinigungen, nach denen z. B. Krankengymnastik und Muskeltraining angeraten werden, reichen nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln nicht – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Steuerrecht Berlin
SubjectsSteuerrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.

5995 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 12/04/2023 13:53
FINANZGERICHT BERLIN-BRANDENBURG
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil vom 20.03.2021
Az.: 7 K 7307/16
In dem Rechtsstreit
der Frau A
Klägerin,
bevollmächtigt: BSP Bierbach Streifler & Partner, Rechtsanwälte Partn
SubjectsVerwaltungsrecht
published on 03/04/2023 14:26
FINANZGERICHT NÜRNBERG
Im Namen des Volkes
In dem Rechtsstreit
A,
- Kläger -
Zustellungsbev.: Rechtsanwalt Dirk Streifler
Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin
gegen
Familienkasse B,
- Beklagte -
wegen Kind
SubjectsVerwaltungsrecht
published on 03/04/2023 00:13
FINANZGERICHT BERLIN-BRANDENBURG
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil vom 21.03.2013
Az.: 13 K 13111/09
In dem Rechtsstreit:
des Herrn A,
Kläger,
bevollmächtigt: Streifler & Kollegen, - Rechtsanwälte -, Wilhelmstraße
SubjectsArbeitsrecht
published on 31/05/2022 17:05
Der Kläger erklärte in seiner Einkommensteuererklärung für 2017 Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen. Streitgegenständlich ist vorliegend, ob die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen steu
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.