Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2133 Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung

Zieht der Vorerbe Früchte den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zuwider oder zieht er Früchte deshalb im Übermaß, weil dies infolge eines besonderen Ereignisses notwendig geworden ist, so gebührt ihm der Wert der Früchte nur insoweit, als durch den ordnungswidrigen oder den übermäßigen Fruchtbezug die ihm gebührenden Nutzungen beeinträchtigt werden und nicht der Wert der Früchte nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zur Wiederherstellung der Sache zu verwenden ist.

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Erbrecht: Keine das Vermögen mindernde Zuwendung durch Gebrauchsüberlassung

24.03.2016

Die Verleihung von Geschäftsräumen durch den Vorerben ist schon deshalb nicht wegen Umgehung eines Verfügungsverbots sittenwidrig, weil der Nacherbe in dieser Stellung hierdurch nicht gebunden ist.
Vorerbschaft

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§ 57 SGB 7 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 57 SGB 7 wird zitiert von 1 anderen §§ im Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254).

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2136 Befreiung des Vorerben


Der Erblasser kann den Vorerben von den Beschränkungen und Verpflichtungen des § 2113 Abs. 1 und der §§ 2114, 2116 bis 2119, 2123, 2127 bis 2131, 2133, 2134 befreien.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2019 - XII ZB 560/18

bei uns veröffentlicht am 24.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 560/18 vom 24. Juli 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 138 Abs. 1 Aa, 1836 c, 1908 i Abs. 1 Satz 1, 2205, 2209, 2216 Abs. 1 Ein Behindertentestament ist ni

Amtsgericht München Beschluss, 11. Dez. 2017 - 63 VI 962/17 (2)

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Tenor Eine Einziehung des Erbscheins vom 26.05.2017 ist nicht veranlasst, weil der Erbschein nicht unrichtig ist. Gründe I. 1. Der am ... 1957 geborene und am ... 2016 verstorbene Erblasser wohnte zuletzt

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 10. Nov. 2016 - 2 Wx 534/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten vom 7.10.2016 gegen die am 26.9.2016 erlassene Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Bonn (LA-1550-8) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Amtsger

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2016 - XII ZR 33/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 33/15 Verkündet am: 27. Januar 2016 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 06. Apr. 2006 - 3 K 74/04

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Klägerin als Vorerbin. 2 Die Klägerin ist befreite Vorerbin des am 28. April 2000 verstorbenen Herrn A. Als Nacherbin ist die