Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2327 Beschenkter Pflichtteilsberechtigter
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst ein Geschenk von dem Erblasser erhalten, so ist das Geschenk in gleicher Weise wie das dem Dritten gemachte Geschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und zugleich dem Pflichtteilsberechtigten auf die Ergänzung anzurechnen. Ein nach § 2315 anzurechnendes Geschenk ist auf den Gesamtbetrag des Pflichtteils und der Ergänzung anzurechnen.
(2) Ist der Pflichtteilsberechtigte ein Abkömmling des Erblassers, so findet die Vorschrift des § 2051 Abs. 1 entsprechende Anwendung.
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(1) Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll.
(2) Der
(1) Fällt ein Abkömmling, der als Erbe zur Ausgleichung verpflichtet sein würde, vor oder nach dem Erbfall weg, so ist wegen der ihm gemachten Zuwendungen der an seine Stelle tretende Abkömmling zur Ausgleichung verpflichtet.
(2) Hat der Erblasse
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published on 11/05/2005 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 139/04 vom 11. Mai 2005 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur ch die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Felsch und Dr. Franke am 11. Mai 2005
published on 06/02/2019 00:00
Tenor
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Schlussurteil des Landgerichts Landshut vom 07.06.2018, Az. 74 O 560/15, abgeändert wie folgt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz
published on 27/10/2016 00:00
Tenor
Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1) bis 4) wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 31.05.2007 – 9 O 258/00 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten zu 1) bis 4) werden verurteilt
published on 09/10/2015 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.11.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 14e. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az. 14e O 25/14 teilweise aufgehoben, soweit die Klage in Höhe von weiteren 2.285,42 EUR nebst
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(1) Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll.
(2) Der Wert der...
(1) Fällt ein Abkömmling, der als Erbe zur Ausgleichung verpflichtet sein würde, vor oder nach dem Erbfall weg, so ist wegen der ihm gemachten Zuwendungen der an seine Stelle tretende Abkömmling zur Ausgleichung verpflichtet.
(2) Hat der Erblasser für den...