Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2253 Widerruf eines Testaments
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2253 Widerruf eines Testaments
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen.
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6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 22/05/2015 00:00
Gründe
Oberlandesgericht Bamberg
Az.: 4 W 16/14
Beschluss
vom 22.05.2015
Vorinstanz AG Würzburg, VI 1020/10, Beschluss vom 18.10.2013
der Senatsbeschluss ist rechtskräftig
Stichworte: Testierunfähigkeit bei va
published on 30/01/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 119/15 Verkündet am: 30. Januar 2018 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 25/05/2016 00:00
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Einziehung des Erbscheins des Amtsgerichts Hagen vom 13. Juli 2015 an die Amtsrichterin/den Amtsrichter des Amtsgerichts - Nachlassgericht – Hagen zu
published on 26/02/2015 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.01.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.03.2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte
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