Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 154

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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Der unterliegende Teil trägt die Kosten des Verfahrens.

(2) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen demjenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat.

(3) Dem Beigeladenen können Kosten nur auferlegt werden, wenn er Anträge gestellt oder Rechtsmittel eingelegt hat; § 155 Abs. 4 bleibt unberührt.

(4) Die Kosten des erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrens können der Staatskasse auferlegt werden, soweit sie nicht durch das Verschulden eines Beteiligten entstanden sind.

(5) Soweit der Antragsteller allein auf Grund von § 80c Absatz 2 unterliegt, fallen die Gerichtskosten dem obsiegenden Teil zur Last. Absatz 3 bleibt unberührt.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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25/04/2021 09:55

Aus § 1 CoronaImpfV kann kein Anspruch auf einen bestimmten Impfstoff oder das Verfahren bei der Impfreihenfolge abgeleitet werden. Das Angebot eines bestimmten Impfstoffes kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein Impfling im Hinblick auf mögliche Nebenfolgen eine nicht nur theoretisch mögliche schwerwiegende Impffolge befürchten muss – Streifler & Kollegen, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht
18/06/2020 23:40

Kommt ein Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Messi-Syndrom (Persönlichkeitsstörung im Sinne eines zwanghaften Hortens) vorliegt, kann dies zu einer bedingten Fahreignung führen. Dann sind Auflagen zur Fahrerlaubnis möglich, die sogar in einem Entzug der Fahrerlaubnis münden können. Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Verkehrsrecht  
17/11/2019 06:24

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Jahr 2017 für die Herstellung eines Teils der Straße Heckelsbergplatz in Bonn-Beuel war rechtswidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
31/10/2019 06:17

Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung. Sie unterliegt deshalb der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Sozialrecht Berlin
SubjectsSozialrecht
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(1) Gehört in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 genannten Personen oder handelt es sich um ein Verfahren wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens (§ 202 Satz 2), werden Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskosten
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(1) Die Zulässigkeit der Berufungen richtet sich nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht, wenn vor dem 1. Januar 20021.die mündliche Verhandlung, auf die das anzufechtende Urteil ergeht, geschlossen worden ist,2.in Verfahren ohne mündliche
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(1) Wenn ein Beteiligter teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jedem Teil zur Hälfte zur Last. Einem Beteili
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published on 29/10/2024 19:03

Die Annahme, die Ablehnung eines Wiederaufgreifens durch das Land NRW hinsichtlich nach Durchführung eines behördlichen Rückmeldeverfahrens bestandskräftig gewordener Schlussbescheide über Corona-Soforthilfen NRW 2020 sei rec
published on 10/07/2024 16:07

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis Urteil vom 12. Apr. 2024 Az.: 1 K 309/23     Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
published on 03/05/2024 12:47

Eine weitere erfolgreiche Klage gegen den Rückforderungsbescheid einer Corona-Hilfe. Das Verwaltungsgericht Aachen urteilte vorliegend, dass der angefochtene Rücknahme- und Rückforderungsbescheid rechtswidrig ist und die Rechte der Kl&
published on 02/05/2024 16:46

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom VG Berlin 21. Dezember 2023 ab.  Der Kläger hatte erfolglos argumentiert, dass die Zweckbindung der erhaltenen
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(1) Wenn ein Beteiligter teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jedem Teil zur Hälfte zur Last. Einem Beteiligten können...