Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2085 Teilweise Unwirksamkeit

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Die Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen hat die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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27.09.2010 19:03

Hat der Erblasser auf einem Briefumschlag handschriftlich eine Testamentsvollstreckung angeordnet, muss der Tatrichter durch Auslegung feststellen, ob die Urkunde mit Testierwillen errichtet wurde - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Erbrecht Berlin
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published on 08.11.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 21/18 vom 8. November 2018 in dem Verfahren auf Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1032 Abs. 2, § 1066 a) Es ist zu
published on 16.11.2016 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München II vom 3. Mai 2016, Az. 12 O 5175/15, im Kostenausspruch aufgehoben und wie folgt abgeändert: Die Teilungsversteigerung der Miteigentumsanteile an den
published on 19.02.2016 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Antrag der Beteiligten zu 2. auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins für sie und die Beteiligte zu 1. wird zurückgewiesen. 3. Der Geschäftswert wird auf 100.000,-- € festg
published on 06.10.2014 00:00

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 6) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Rheinbach vom 27.06.2014, 23 VI 169/13, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 6) zu tragen. 1Gründe: 2I. 3
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